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Der Altdorfer Wald - ein Naturjuwel ist in Gefahr

 


Positionspapier des Vereins  Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V., welcher im Rahmen des Energiedialogforums als Abschlussstand seitens des Vereins übergeben und veröffentlicht wurde (17.04.2025). 

Dies sind und unsere Forderungen !

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Positionspapier Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V.           Stand:17.04.2025

 

Die grundsätzliche Forderung des Vereins lautet:  -  Keine Windkraftanlagen (WKA) im Altdorfer Wald! - 

 

Schutzgut Mensch

Wir fordern, dass der Mindestabstand zu bewohnten Gebieten bzw. Einzellagen von mindestens 1.000 Metern Entfernung eingehalten wird. Die besondere Topographie, d.h. der Höhenunterschied ca. 50m, sowie die Hauptwindrichtungen, wurden bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Wir verweisen explizit auf den Medizin Nobelpreis 2021 Patopoutian (tieffrequenter Schall über Rezeptoren).

 

Wir fordern, dass der Wald in Siedlungsnähe unbedingt als Naherholungswald erhalten bleiben muss und dort keine WKA errichtet werden dürfen. Der Wald darf unter keinen Umständen zum Industriegebiet verkommen!

Intakte Waldflächen sind für Mensch und Tier auch im Hinblick auf die Sauerstoffproduktion und als CO2 Senke unerlässlich.

 

Regionale Wertschöpfung

Wir fordern, dass der Altdorfer Wald nicht zum Industriegebiet degradiert, bzw. missbraucht wird Ferner fordern wir, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen umgenutzt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Waldfunktion von Altbeständen nicht einfach durch Neuanpflanzungen (Jungpflanzen) ersetzt werden kann.

 

Wald – Natur - und Landschaftsschutz

Die Kombination (kumulative Wirkung) von Kiesabbau, Torfabbau und Bau und Betrieb von WKA stellt für den Altdorfer Wald eine absolute Überbelastung dar. Unseres Erachtens wiegt ein „Waldnaturschutzkonzept“ diese extremen Eingriffe keinesfalls auf. Die Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildkorridors, sind von nationaler Bedeutung. 

Ferner fordern wir, dass die bestehenden „Waldwege“ nicht dauerhaft zu „Waldautobahnen“ ausgebaut werden, da ansonsten Kalamitätsschäden Vorschub geleistet wird. Wir fordern Abschalteinrichtungen gemäß Stand der Technik. Insbesondere verweisen wir auf das Gutachten der HHP- Raumentwicklung von 2023 Landschaftsschutzgebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“. Ferner bestehen wir auf der Einhaltung der europäischen individual Artenschutz Rechtsprechung, und des Natur-Wiederherstellungsgesetzes der EU.

 

Grund- und Trinkwasserschutz

Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversorgung unverzichtbar. Wir fordern, dem Trinkwasserschutz absolute Priorität einzuräumen und deshalb auf WKAs in Wasserschutz- und Wasservorrang- und Wasservorbehaltsgebieten komplett zu verzichten. Laut hydrogeologischem Gutachten, können bis zu 150.000 Menschen mit diesem hervorragenden Trinkwasser versorgt werden. Wir fordern, die Umsetzung aller erdenklichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Havarie, d.h. insbesondere im Hinblick auf Waldbrände. Wir fordern hierzu die eindeutige rechtliche Klärung der Haftungsfrage bereits im Vorfeld des Bauantrags!

Wir fordern ein schlüssiges Konzept im Hinblick auf Ableitung und Versickerung von Wässern/Flüssigkeiten jeglicher Art während des Baus und des Betriebs. Auch hierbei ist wieder die Haftungsfrage im Vorfeld zu klären. Rücklagen für Rückbau und Havarie sind inflationsausgleichend aufzustocken. Wir fordern außerdem eine regelmäßige Anlagenprüfung durch externe, unabhängige Prüfer während Bau und Betrieb.

 

Information & Dialog mit Kommunen und Bevölkerung

Wir fordern, dass im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen explizit auf mögliche Gefahren bzw. Umweltauswirkungen hingewiesen wird. Auch muss über bereits entstandene Vorkommnisse wie Havarie, Kontamination usw. proaktiv durch die Projektierer bzw. Betreiber die Öffentlichkeit informiert werden. Wir fordern umfassende Informationen hinsichtlich sämtlicher Anlagenstandorte, Zuwegungen, Netzanschlüsse und Lage von Umspannwerken im Vorfeld des Bauantrags.

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Neue Vorstandschaft und erweitertes Leitungsteams des Vereins seit dem 23.1.2025

 

Auf der a.o. Hauptversammlung des Vereins "Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V." am 23.11.2025 in Wolfegg-Rossberg wurde von den Mitgliedern eine neue Vorstandschaft für den den Verein gewählt und auch das erweiterte Leitungsgremium mit weiteren 4 Personen besetzt.

Neben dem Programm der nächsten Wochen wurde ein Ausblick auf das Jahr 2025 dargestellt.

 


 

 

Scoping-Termin zum geplanten Kiesabbau  Grund bei Vogt durch die Firma Meichle & Mohr am 20.11.2024 um 9.oo in Vogt


Die Firma Meichle & Mohr GmbH beabsichtigt einen Kiesabbau in Grund bei Vogt auf einer Fläche von insgesamt circa 10,9 ha mit anschließender Rekultivierung. Die Fläche ist in der Fortschreibung des Regionalplans mit der ID-Nr.: 436-180 ausgewiesen.
Hierfür ist eine bau-, naturschutz- und forstrechtliche Genehmigung erforderlich. Da es sich um Waldflächen handelt, ist ab 10 ha eine unbedingte Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Daher gibt das Landratsamt Ravensburg dem Vorhabenträger, sowie den zu beteiligenden Kommunen, Behörden und anerkannten Umweltvereinigungen die Gelegenheit zu einer gemeinsamen Besprechung (Scoping-Termin). 
Dieser Scoping-Termin ist öffentlich und findet statt am:
Mittwoch, 20. November 2024 um 09:00 Uhr Sirgensteinhalle Schützenweg 6 88267 Vogt
Die Öffentlichkeit hat das Recht, als Zuhörer beim Termin anwesend zu sein.


 

Hintergründe zum und das Wichtigste aus dem Landschaftsschutzgutachten

„Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“ vom 20.12.2023

 

Gutachten des Büros HHP.Raumentwicklung, Rottenburg a.N. vom 20.12.2023 -
erstellt im Auftrag des LRA Ravensburg


Hintergrund:

Im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich genehmigten Regionalplan, der für den Altdorfer Wald neue Gebiete für den Kiesabbau in Vogt – Grund auf einer Fläche von ca. 11 ha und bei Oberankenreute von ca.16 ha als weitere Kiesabbaugebiete ausgewiesen hat, wurde im Jahr 2020 vom Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. eine Onlinepetition gestartet. In dieser wurde das Landratsamt Ravensburg aufgefordert, den Altdorfer Wald in seiner Gesamtfläche von ca. 9.000 ha als Landschaftsschutzgebiet nach § 26 Naturschutz-gesetz auszuweisen.

Diese Petition  - „Hilf mit, den Altdorfer Wald zu schützen!“ -
erreichte mit über 13 Tsd. Unterstützern das notwendige Quorum. Der Petitionsantrag wurde am 2.7.2020 Herrn Landrat Sievers übergeben. Sieben von acht Anliegergemeinden unterstützten diese Petition durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse.

In der Folge wurde vom Kreistag/Landratsamt ein entsprechendes Gutachten beim Büro HHP.Raumentwicklung, Rottenburg in Auftrag gegeben.

Dieses Gutachten zum Landschaftsschutzgebiet Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland ist nun mit Datum vom 20.12.2023 auf der Webseite des LRA Ravensburg veröffentlicht worden.

Das vollständige Gutachten kann auf der Seite des LRA eingesehen werden.
Das Wichtigste aus dem Gutachten können Sie hier in Kurzzform einsehen.     
 

Fazit:

Dieses Gutachten untermauert die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit des Altdorfer Waldes mit dem Waldburger Rücken und die Forderung nach einem Landschaftsschutzgebiet.

Das Gutachten geht sogar noch weiter und stellt auf Seite 113 des Gutachtens fest:

„Zudem ist zu prüfen, den Waldburger Rücken mit seinem geomorphologischen Formenschatz aus wissenschaftlichen, natur- geschichtlichen, kulturhistorischen und landeskundlichen Gründen, wegen seiner Seltenheit und Eigenart und auch hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit als Nationales Naturmonument nach § 24 BNatSchG zu schützen.“

 


 

 

Informationen zur Windkraft im Altdorfer Wald

Der Verein kritisiert die überbordenden Widkraftpläne der Landesregierung und der künftigen Windradbetreiber (zur Bild des künftigen Waldes). 

Das Proekt "Windpark Altdorfer Wald" wurde am 17.1.2023 auf dem Landratsamt Ravensburg u.a. den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden vorgestellt. Hier können Sie die Planungen der Windkraftbetreiber einsehen -> Scoping-Unterlagen vom 17.1.2023.

Zur Information der Bürger verteilen wir derzeit Flyer an die Bürger um den Altdorfer Wald, welche unsere Ablehnung der bisherigen Ausbaupläne und deren Änderung zum Ausdruck bringt.

Den Flyer können Sie hier aufrufen: Info I -Windkraft im Altdorfer Wald

Kommt tatsächlich diese Anzahl an Windrädern in den Altdorfer Wald, leidet der erheblichen Schaden. Deshalb muss dieser auf seinen gesamten Restflächen wesentlich stärker als bisher geschützt werden., z.B. als Landschaftsschutzgebiet ohne Kiesabbau und mit natürlicher Waldbewirtschaftung. Nur so kann er seine wichtigen Aufgaben für Wasser, Klima, Artenvielfalt und Erholung für uns Anwohner noch einigermassen erfüllen.

Einen regelmäßigen Informationsaustausch zu dem Thema "Windkraft im Altdorfer Wald" bietet unser Stammtisch, der jeweils am 2. Montag (Veranstaltungshinweise) eines Monats im Gasthaus Post in Wolfegg ab 19 Uhr stattfindet. Nächster Info-Termin ist wieder nach der Sommerpause.
 


 

 


 

 

 

 

 Weitere Informationen zum Demo-Aufruf für den 8.1. finden Sie unter Veranstaltungen.


 

Der am 25.6.2021 vom RVBO beschlossene Regionalplan darf so nicht vom Landesentwicklungsministerium genehmigt werden.
Hier ist dieser Plan zum Aufrufen.

 

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--- Online-Petition ----
Hilf  mit, den Altdorfer Wald zu schützen !

Die Frist zur Unterzeichnung der Petition ist zum 30.6.2020 abgelaufen.

Über 13.100 Personen, hiervon allein 10.528 aus dem Kreis Ravensburg, haben unsere Petition unterzeichnet !
Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern der Petition ganz herzlich für Ihr überwältigendes Vertrauen und
die Untersützung des Antrags beim Landratsamt Ravensburg !

Wenn Sie mehr Informationen zur Petition einsehen wollen, drücken Sie bitte nachfolgenden Button:
 

mehr Informationen ⇒

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Altdorfer Wald – was Sie schon immer wissen mussten

Lage

Der Altdorfer Wald liegt nordöstlich von Ravensburg. Er erstreckt sich  von Wolpertswende im Nordwesten,  Wolfegg im Osten, Vogt im Südosten, Waldburg und Schlier im Süden, Bodnegg im äußersten Süden sowie Weingarten, Baienfurt und Baindt im Westen.
Mit über 8.000 ha Fläche ist er das größte zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens. Zu ihm gehören u.a. das Landschaftsschutzgebiet „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“, das Naturschutzgebiet am Felder See und die in der Natura 2000 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenen FFH-Gebiete des Altdorfer Waldes. 

Geographische Entwicklung

Landschaftlich geprägt wird der Altdorfer Wald durch geomorphologische Besonderheiten des Waldburger Rückens, der zum Ende der letzten Eiszeit (Würmeiszeit) entstand, als der abschmelzende Rheingletscher seinen mitgeführten Schutt in Form einer mächtigen Endmoräne zurückließ. Die Endmoräne wird an verschiedenen Stellen von der Schussen durchbrochen.  Im Bereich des Altdorfer Waldes entwickelt sie dabei mit einem Gefälle von 85 Höhenmetern auf 9 km Fließgewässerstrecke  Geschwindigkeit und Erosionskraft. So konnte sie sich, ebenso wie ihre Zuflüsse, im Lauf der Zeit immer tiefer in die eiszeitlichen Ablagerungen aus Moränenschutt und die darunter liegenden, leicht abtragbaren Molasseschichten einschneiden. So entstanden enge, wilde Täler, sogenannte Tobel, wie der »Schussentobel« oder der Tobel der Wolfegger Ach.

Erhebungen

Die höchsten Erhebungen des Altdorfer Waldes befinden sich in seinem Südteil (Oberer Tannenwald) zwischen Waldburg und Vogt. Seine höchste Stelle (776,6 m) liegt beim Waldburger Weiler Neuwaldburg und sein tiefster Punkt am Nordwestrand mit etwa 450 m im Schussental bei Mochenwangen, so dass er sich maximal rund 327 m über seine Umgebung erhebt.

Geschichte

Namensgebend für den Altdorfer Wald waren die welfische Grafschaft Altdorf oder die ehemalige Ortsbezeichnung Altdorf, wie die Stadt Weingarten bis 1865 hieß.

Der Altdorfer Wald kam um 1191 aus welfischem Besitz an die Staufer. Als diese Mitte des 13. Jahrhunderts ausstarben, kam er als Reichsbesitz an die Landvogtei Oberschwaben. Seither war er rechtlich dreigeteilt:
 

  • „gemeiner“ Wald als gemeinschaftliches Eigentum der Landvogtei, dem Haus Waldburg und der Stadt Ravensburg sowie weitere Forste, die denselben und anderen Besitzern einzeln gehörten.
  • „sonderbare“ Forste im Besitz der Stadt Ravensburg
  • weitere Forste hauptsächlich im Besitz des Hauses Waldburg und des Klosters Baindt

Die Rechte der Landvogtei und der Stadt Ravensburg gingen 1805/10 an Württemberg über. Von diesem wurde 1835 das Haus Waldburg mit einem 1570 Morgen großen Wald abgefunden.

Die heutigen Besitzverhältnisse des größten Waldgebiets Oberschwabens teilen sich auf in Staats- und Kommunalwald sowie in Privatwald, von dem das Fürstliche Haus Waldburg-Wolfegg den größten Anteil hat.

Quellen, Gewässer und Moore

Im Altdorfer Wald entspringen rund 250 Quellen – von den kleinen Quellen bis hin zu den wasserreichen Quellen im Weissenbronnen mit einer einer Schüttung von 150 l/sec. – und dies in reinster Trinkwasserqualität.

Zu den Fließgewässern im und am Altdorfer Wald gehören neben der Wolfegger Ach zahlreiche weitere Quellbäche der Schussen (Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss). Zu seinen vielzähligen Stillgewässern zählen Bunkhofer Weiher, Neuweiher und Langmoosweiher. 

Zu seinen Mooren gehören Erbisreuter Moor, Füremoos und Lochmoos. Östlich des Lochmoos liegt der Ursprungsbrunnen des Stillen Baches, eines von Benediktinermönchen im Mittelalter angelegten Kanalsystems.

Der Altdorfer Wald ist aber nicht nur von natürlichen Gewässern durchzogen. Das Kloster Weingarten hat  ab dem 12. Jh. den »Stillen Bach« angelegt, ein weitverzweigtes Kanalsystem mit einer heutigen Gesamtlänge von 11,5 km, welches zu den ältesten in Süddeutschland gehört. Es ist weitestgehend erhalten und denkmalgeschützt. Auf einer Fläche von rd. 25 km² sind hier zehn Kanäle und einige Weiher miteinander vernetzt.

Schutzgebiete

Neben dem Landschaftsschutzgebiet  "Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt" mit ca. 5.200 ha (LRA Ravensburg vom 1.12.1995), von dem etwa 1/5 im Bereich des Altdorfer Walds liegen, gehören die ca. 1.300 ha großen FFH-Gebieten ( FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« ) zum Altdorfer Wald. Zu letzeren gehören neben sechs Naturschutzgebieten vor allem Waldflächen, u. a. die bewaldeten Talbereiche der Wolfegger Ach, der Schussen und einiger Zuflüsse. Dazu kommen noch Waldschutzgebiete, Biotopgebiete und Naturdenkmäler
Somit stellen nach derzeitigem Stand bereits  rund 40 % der Fläche des Altdorfer Walds Schutzgebiet dar. Werden noch Wasserschutzzonen (Hinweis Gutachten Fa. IMES vom 30.9.2019) als Schutzzone berücksichtigt, sollten rund 55 % des Altdorfer Waldes unter Schutz stehen.

Hinweis: Natura 2000-Gebiet »Altdorfer Wald« Regierungspräsidium Tübingen Flyer Stand Februar 2018

Hinweis auf die Schutzgebietskarte der LUBW, die Sie im Original und in jedem beliebigen Maßstab hier abrufen können: 
http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml .

Pflanzen- und Tierweltwelt

Die Pflanzen- und Tierwelt des Altdorfer Walds finden Sie unter „FAQ: Flora und Fauna“  ausführlich beschrieben.

Hier finden Sie weitere Informationen:

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Altdorfer Wald

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