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Informationen 


Das Landschaftsschutzgutachten „Waldburger Rücken“ liegt endlich vor

 

Das vom Kreistag/LRA auf unsere Initiative hin in Auftrag gegebene Gutachten zum Landschaftsschutzgebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“

ist nun mit Datum vom 20.12.2023 veröffentlicht worden.


- Sie können hier das umfangreiche Gutachten auf der Seite des LRA RV einsehen.
 

- Sie können hier Hintergründe und  Ergebnisse des Gutachtens komprimiert nachlesen. 

 

 


Wer steht hinter der Projektgesellschaft "Windpark Altdorfer Wald" ? (Stand 9.4.23)


Die Stellungnahme des Vereins zur Windkraft im Altdorfer Wald (5.4.2023)
können Sie hier nachlesen.

 


28.3.2023

Rechtsanwalt Brauns gibt Auskunft zu Einwendungsmöglichkeiten
beim Genehmigungsverfahren Windkraft Altdorfer Wald

zum  Auskunftstext gehts hier !


"Wie Windenergie und Waldschutz zusammenpassen"

Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag im Gesetz festgelegt, Dieses Windenergie-an-Land-Gesetz wurde im Juli 2022 verabschiedet.
Was die Politik als weiteren Schritt in Richtung Energiewende feiert, ist eine Bedrohung für das Ökosystem Wald.

Greenpeace hat dieses Problemfeld in einem Grundsatzpapier Stellung genommen. Hier wird ausgeführt, daß  Windenergieanlagen (WEA) in Wäldern immer auch einen Eingriff in schon stark geschwächte Ökosysteme bedeuten. Sie sollten daher möglichst naturverträglich geplant und gebaut werden. 

 

Weitere Informationen zur Windkraft finden Sie hier:  http://bremn.info/


Windkraftplanungen im Altdorfer Wald

Nach den jetzigen Planungen (> hier zum Soping-Papier)  wird der Altdorfer Wald so aussehen:

 

Blick von Bergatreute aus


(Teil-) Antwort des Ministeriums für Landesentwicklung auf unsere Stellungnahme zum Entwurf Rohstoffkonzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“  vom 26.10.2021

Mit Schreiben vom 26.10.2021 hat das Ministerium für Landesentwicklung nach mehrmaliger Aufforderung unsererseits auf unsere Eingaben teilweise reagiert. Die Antwort des Ministeriums kann hier aufgerufen werden. 
In dieser Stellungnahme bringt das Ministerium die üblichen nichtsaussagenden Formulierungsfloskeln. So schreibt das Ministerium z.B.: " ....., dass der Klimaschutz sowie der Schutz von Natur und Landschaft auch für die Landesregierung von hoher Bedeutung sind. Die Grundsätze des Raumordnungsgesetzes zum Klimaschutz werden unter Einbeziehung der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes des Landes durch die Planungen auf regionaler Ebene konkretisiert." 
Dies Ausführungen zur Berücksichtigung der Klimaschutzgesetze sind mit den Aussagen von Herrn Franke (RVBO) mit den RVBO-Planungen gerade nicht in Einklang zu bringen. Ein Regionalplan, der nach u.M. den Klimaschutzgesetzen nicht entspricht, aber die nächsten 20 Jahre gelten soll, darf nicht von der Landesregierung genehmigt werden !


Hauptversammlung des Vereins am 30.7.2021 wählt neuen Vorstand

Hauptpunkt des Programms der Hauptversammlung waren die Neuwahlen des Vorstands. Nachdem unser erster und bisheriger 1. Vorstand Jens Erlecke nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung stand, wurde in Herrn Thorsten Ray einstimmig ein neuer Vorstand gewählt. Weiters wurden in den Vorstand gewählt Herr Siegdfried Hafner (Schriftführer) und Helmut Fimpel (Kassierer).
Der Verein bedankt sich bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Herrn Erlecke und Frau Leuthner.
Das Protokoll der Hauptversammlung kann für Mitglieder hier eingesehen werden.

 


Entwurf Rohstoffkonzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“ Stand 24.3.2021

Das Umweltministerium hat als Fortschreibung der Rohstoffstrategie des Landes das Konzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“ erarbeitet. Bürgerinnen und Bürger, interessierte Stellen und Behörden können sich über das Beteiligungsportal über das Konzept informieren und sich mit ihrer Meinung einbringen. Stellungnahmen und Kommentare können bis Mittwoch 5.5.2021um 17 Uhr auf dem Beteiligungsportal abgegeben werden.
Dieses Rohstoffkonzept ist wesentliche Grundlage für das Erstellen der Regionalpläne in den einzelnen Regionalverbänden. 

Der Verein hat eine eigene Stellungnahme zum Rohstoffkonzept Baden-Württemberg abgegeben.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf ist der Versuch einer nachhaltigen und zukunftsfähigen mineralischen Rohstoffpolitik  nicht gelungen. Der Entwurf ist unserer Ansicht nach in wesentlichen Teilen neu zu überarbeiten. Dies ist vor allem auch die Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 viel zu langfristige Entscheidungen über Klimabeeinflussung werden hier zu Lasten der Jahre ab 2030 und der nachfolgenden Generation festgelegt. Das ist nicht verfassungskonform!

Das Umweltministerium muss dafür Sorge tragen, dass bis zu einer Überarbeitung des Entwurfs keine Regionalpläne – besonders Kapitel „Rohstoffe“ - verabschiedet werden. Diese dürfen nicht rechtskräftig werden, bevor der Nachweis der Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit und Verfassungsmäßigkeit dieser Regionalpläne angetreten und belegt ist.  Dazu verweise ich vor allem auf den Regionalplan des RVBO, der im Juni dieses Jahres verabschiedet werden soll.


Die umfangreiche Stellungnahme des Vereins an das Umweltministerium zu diesem Rohstoffkonzept  kann hier aufgerufen werden.

 


Das Bundesverfassungsgericht (veröff. 29.4.2021) gibt vor:
Das Klimaschutz muss erheblich nachgebessert werden !


Das Bundesverfassungsgericht hat mit wegweisenden Urteil vom 24.03.2021 – veröffentlicht am 29.4.2021 - entschieden, dass das aktuelle deutsche Klimaschutzgesetz aus 2019 nicht allen verfassungsmäßigen Ansprüchen entspricht: Die derzeitigen Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. "Von diesen künftigen Emissionsminderungs-pflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind", heißt es in der Erklärung.
Der Beschluss kann wie folgt zusammengefasst werden: Der erste Senat des höchsten deutschen Gerichtes hat für verfassungswidrig erklärt, dass in eben diesem Klimaschutzgesetz 2019 nicht genauer festgelegt ist, wie man nach 2030 weitermachen will, um dann zwanzig Jahre später, also 2050, die Klimaneutralität erreicht zu haben.

Die praktischen Folgen des Ganzen, dass die Politik diese Schritte nun wird festlegen müssen, sind dabei weniger imposant als die Argumentation dahinter: Einer Generation dürfe nicht zugestanden werden, liest man darin, "unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde." Es bestehe die Notwendigkeit, "mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten." Klare Folgerung aus diesem Urteil ist, dass „Ein Weiter so“ in vielen Bereichen, aber u.a. auch beim Rohstoffverbrauch und –abbau nicht mehr möglich sein wird.

 


Einwendungen gegen die 2. Offenlegung des Regionalplans

Im Rahmen der schon 2. Offenlegung des Regionalplans für die Region Bodensee-Oberschwaben sind wieder ca. 2.700 Einwendungen eingegangen. Diesen Regionalplan können Sie hier einsehen. 

Die SchwäZ hat am 7.4.2021 über eine Stellungnahme des RVBO zu den Einwendungen berichtet. Hier zu einer Zusammenfassung des Berichts.

Der Regionaplan regelt die entscheidenden Faktoren der zukünftigen Entwicklung dieser Region für die nächsten 15 – 20 Jahre, wie z.B. Ausweis von Gebieten für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Rohstoffabbau und anderes. Er ist rechtsverbindlich.

Mit dem Regionalplan sollen bis zum Jahr 2035 weitere etwa 3.000 ha wertvolle Bodenfläche als Vorrang- und Sicherungsgebiete ausgewiesen und somit zum Verbrauch freigegeben werden:
1.000 ha Wohngebiete, 800 ha Gewerbefläche, 300 ha Infrastruktur und 930 ha für Kiesabbau  - davon rund 60 ha im Altdorfer Wald!

Das ist ein klares „weiter so wie bisher“, welche alle wissenschaftliche Erkenntnisse der letzten Jahre die Fragen der künftigen Entwicklung hin zur Klimaneutralität ignoriert. Zudem werden die europäischen, deutschen und baden-württembergischen Beschlüsse und Vorgaben zur Klimaneutralität in  diesem vorliegenden Regionalplan missachtet.
Denn dieser Plan eröffnet Oberschwaben keine Perspektiven für eine zukünftige Lebensqualität! Deshalb setzen sich zwischenzeitlich 40 Gruppierungen aus der Region in einem Aktionsbündnis für einen zukunftsfähigen Regionalplan ein.
In  "Eine kritische Würdigung des Entwurfs für den Regionalplan Bodensee-Oberschwaben" vom Januar 2021 hat sich die Gruppe "Scientists for Future S4F Ravensburg"   mit dem Regionalplan auseinandergesetzt. Die Wissenschaftler kommen zu dem Ergebnis: "Die Festlegungen im Regionalplanentwurf sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht dazu geeignet, die politischen Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Das verbleibende CO2e-Budget der Region, das die Einhaltung des 1,5 °C-Ziels ermöglichen würde, wird vermutlich 2025 aufgebraucht sein. Das angenommene vom Regionalverband entwickelte Wachstumsszenario führt gegenüber dem Status quo sogar noch zu einem zusätzlichen Ausstoß von ca. 3 Mio t CO2e bis 2050. Der Planentwurf erfüllt weder die selbst gesteckten Klimaschutzziele der Region noch die internationalen Verpflichtungen Deutschlands zur Reduktion der Treibhausgas- Emissionen."  -> zum ausführlichen Gutachten der "Scientists for Future S4F Ravensburg" ! 


Ergebnis des Fragebogens an die Landtagskandidaten aus
Wahlkreis 68 Wangen und 69 Ravensburg

Die Auswertung unseres Fragebogens an die Landtagskandidaten stellen wir nun vor.  Fragen hatten wir zu den Themen Altdorfer Wald und Regionalplan 2021 zusammengestellt. Sie konnten nur mit ja oder nein antworten.

Bitte schauen Sie die Fragebögen kritisch an ! Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Politiker an die Antworten auch nach den Wahlen erinnern können !


Antworten der Kandidaten aus Wahlkreis 68 - Wangen

 

Antworten der Kandidaten aus Wahlkreis 69 - Ravensburg


Kiesabbauflächen im aktuellen Regionalplan sind nicht schlüssig

Wie das Gemeindeblatt Baienfurt vom 19.2.2021 zutreffend ausführt (Hier zu der Seite) sind im Regionalplan keine Hinweise und Erläuterungen über Abbautiefen  und Ergiebigkeit von Kiesvorkommen für die einzelnen Abbaugebiete ersichtlich. Die für den Bedarf notwendigen Flächenangaben sind deshalb nicht nachvollziehbar. Dies ist ein erheblicher Mangel am Plan!
Wir haben der Flächenvorgaben eine überschlägige Berechnung der Kiesabbaumengen der nächsten beiden Perioden des Regionalplans (2 x 15 – 20 Jahre) gemacht. Die Annahmen, die wir dabei mangels fehlender Angaben im Plan verwendet haben sind aus der Flächenberechnung Kies lt. Regionalplan 2021 ersichtlich (Hier geht’s zur Berechnung).
Ergebnis der Berechnung ist u.a.

  • dass wöchentlich gut die Größe eines Sportplatzes in unserer Region BO zur Kiesabbaufläche wird !
  • dass die sich ergebende jährliche Kiesproduktion wesentlich höher ist als die vom RVBO angegebene Bedarfsmenge von 9.000.000 to.
  • dass über diese regionale Bedarfsmenge noch genug Luft für das „Geschäftsmodell Kiesexport“ ist.
     

In letzter Zeit ist von Behördenstellen (von Stuttgart bis hin zum RVBO) zu hören, dass nach der Kiesausbeutung die wiederverfüllten Kiesgruben hochwertige Biotope darstellen, lt. RVBO u.a. eine hochwertigere Fläche als vor dem Kiesabbau !

  • Dass 40 – 50 m Kiesfilterschicht über der so wertvollen Grundwasserschicht (Grund-Weissenbronnen oder Oberankenreute-Schlier) durch den Kiesabbau vernichtet werden,
  • Dass die für die bereits eingetretene Klimaveränderungen und als CO2-Speicher so wertvollen Baumbestände und die über Jahrhunderte gebildete wertvolle Erdhumusschicht zerstört wird, 
  • - darüber sagt keine Behörde etwas.

Durch den Kiesabbau werden nach Behördenangaben also neue Wunderbiotope  geschaffen, beim Auffüllen der Gruben sollen mit allerhand Auffüllmaterialien – u.a. auch aus Vorarlberg – die ursprünglichen Geländeformationen wieder hergestellt werden. Das erinnert an eine neue Schöpfungsgeschichte aus der Bibel – in Wirklichkeit ist das Wiederverfüllen noch das größere Geschäftsmodell als der Abbau der Kiese.


Unsere Petition beim Landtag: 
"Der Altdorfer Wald soll Landschaftsschutzgebiet werden "

Am 5.2.2021 hat uns der Petitionsausschuss  des Landtags sein vorher schon bekannte Entscheidung schriftlich mitgeteilt!

Hier gehts zur schriftlichen Begründung der Petitionsentscheidung !
 

Der Petition selber konnte der Petitionsausschuss – wohlgemerkt der Ausschuss steht unter Leitung von Landtagsabgeordneten Frau Krebs aus Wangen ! – mit sehr seltsamen und teilweise vom Wirt.-Ministerium oder RVBO übernommenen Argumenten nicht abgeholfen werden. Der Ausschuss will dabei dem RVBO nicht weh tun und verweist auf das aktuelle Offenlegungsverfahren zum Regionalplan bis 26.2.2021. In Stuttgart halten sich alle Stellen sehr bedeckt und verweisen auf die örtliche Zuständigkeiten in der Regionalplanung !

Frau Krebs beantragte immerhin – und das ist Teilerfolg zu werten -, die Petition der Regierung als Material zu überweisen mit der Vorgabe, die offenen Prüfpunkte nochmals ordentlich im laufenden Verfahren zu prüfen und auch im Rahmen der noch anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung auf Bedürfnisse vor Ort einzugehen.

Erhebt bis zum 26.2.2021 (Freitag kommender Woche) möglichst viele Einwendungen gegen den Regionalplan - Lasst es nicht zu, daß der Regionalplan in dieser Fassung verabschiedet wird !

Hier gehts zu den Mustereinwendungen und weiteren Informationen!


Neue Planungsgrundsätze des RVBO !

Der RVBO mindert seine Anforderungen an Ökologie, Ökonomie, naturräumliche Qualität und kulturelle Tradition der Region 

Die neue Beschlussvorlage (Link zur Beschlussvorlage  in Kapitel 1 auf Seite 1-2 unter Pkt G3 und G4) für die RVBO-Versammlung am 23.10.2020 sieht vor, dass die Planungsvorgaben die Aspekte Natur- und Traditionsqualitäten, Ökologie, an ein ausgewogenes Verhältnis von Okonomie, Ökologie und Sozialem  und den Bereich regenerative Energien in Ihrer Strenge reduziert werden !
Die bisherigen Muss-Vorschriften solle durch Soll-Vorschriften entschärft werden.

Dies bedeutet im Klartext, der RVBO kann noch mehr in seiner Selbstherrlichkeit Planungen abschliessen, die diesen strenferen Kriterien nicht mehr gerecht werden.

Ohnehin fehlen in diesen Vorgaben bisher die Begriffe Klimaveränderung und deren Folgen !

 


Aussage von Landrat Sievers in der Schwäbischen Zeitung (umstrittenen Kiesabbau in Vogt-Grund) vom 15.8.2020 :
Aussage zur Befristung der Genehmigung Anlage Grenis ist nicht nachvollziehbar !

In der Schwäbischen Zeitung (= Schwäz) vom 15.8.2020 hat Herr Landrat Sievers in einem Interview zur Kiesabbauproblematik in Vogt-Grund auch zur Kiesabbaugenehmigung in Amtzell-Grenis  Stellung bezogen. 

Zu den Aussagen von Herrn Sievers sind Klarstellungen unsererseits zu machen:

Da in der Grube Grenis die Kiesausbeutung sich in den nächsten Jahren dem Ende zuneigt,kann die dort betriebene Asphaltmischanlage (=AMA) der Fa. STRABAG nur durch Zufuhr des hierfür notwendigem Kiesmaterial aufrecht erhalten werden. 
Dieser Zufuhr von Kies soll künftig im Rahmen des sogenannten Satellitenkonzepts aus der neu zu erschliessenden Kiesgrube - so die RVBO-Planungen- in Vogt Grund erfolgen.
In der SchwäZ vom 15.8.2020 äußert der Landrat seine Meinung auch zur Genehmigungsfähigkeit dieser Asphaltmischanlage in Grenis, zu Kieszulieferungen von auswärtigen Gruben an die AMA.
Er sieht es als unproblematisch an, dass Kieszulieferungen von auswärtigen Kiesgruben bis zu 50 % des Kiesbedarfs der AMA noch nicht schädlich für die Genehmigung der AMA seien. Ein Weiterbetrieb der  AMA über das Jahr 2025 hinaus scheint für ihn demnach kein größeres Problem dar zustellen.
Er stellt eine Befristung der Genehmigung der AMA als Formalbefristung dar. Er vergleicht das Genehmigungsverfahren der AMA mit dem einer Führerscheingenehmigung (!): Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Betreiber Anspruch auf Verlängerung der Genehmigung.

Unseres Erachtens ist diese Interpretation der Lage AMA nicht so einfach auszulegen. In der imissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfügung des Landratsamts Ravensburg (=LRA RV) vom 4.6.2013 (AZ: 422.364.411hö) - hier gehts zu der auszugsweisen Genehmigung - heisst unter Nr I.2. Nr. 8 (S. 1) wie folgt:
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und die naturschutzrechtliche Erlaubnis gelten längstens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Abschluss des genehmigten Kiesabbaus in der Kiesgrube „Grenis“, Gemarkungen Amtzell und Wangen.“
Weiter heisst es unter Zi. IV. (Begründung) unter Nr. 8 wie folgt dazu:
Die Genehmigungsfähigkeit der Anlage ist jedoch nur so lange gegeben, wie in der Kiesgrube „Grenis“ auf Gemarkung Amtzell und Wangen, nach der jeweiligen Genehmigung bzw. Planfeststellung Kies abgebaut wird. Kiesabbau und Asphaltmischwerk stehen in einem räumlich und betriebstechnischen Zusammenhang. Nach Abschluss des genehmigten Kiesabbaus entfällt somit die Genehmigungsfähigkeit der Anlage, da der Standort als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Ein weiterer Betrieb über die Zeit des Kiesabbaus hinaus ist vor allem aus bauplanungsrechtlicher Sicht sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht akzeptabel. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung war damit unter Befristung zu erteilen.“

In der Planfeststellung des LRA RV vom 8.6.2011 (AZ: 422-364.411hö) wird auf Antrag der Kiesgesellschaft Karsee GmbH & Co. KG unter Zi. 2 folgendes festgestellt:
„Mit dem Abbau von Kies und Sand und der Rekultivierung ist sofort zu beginnen und bis zum 31.12.2025 zu beenden“

Aus diesen Ausführungen ist zu folgern, dass

  1. Der Kiesabbau in Grenis zum 31.12.2025 (einschl. Rekultivierung) zu beenden ist !
    Auf diese Aussage haben die Bürger im Jahr 2013 vertraut – eine Verlängerung dieser Frist ist somit nach Rechtsempfinden der Bürger nicht zulässig.
  2. Die Genehmigung zum Betrieb der Asphaltmischanlage gelten längstens bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Abschluss des genehmigten Kiesabbaus in der Kiesgrube Grenis, Gemarkungen Amtzell und Wangen.
    Die imissionsschutzrechtliche  Genehmigung der AMA im Jahr 2013 bezieht sich in ihrer Befristung auf den genehmigten Kiesabbau in der Kiesgrube „Grenis“, Gemarkungen Amtzell und Wangen. Und dieser im Zeitpunkt der Genehmigung genehmigte Kiesabbau war die Planfeststellung Kiesabbau vom 8.6.2011 ! - hier gehts zu dieser Kiesabbaugenehmigung -
    Deshalb handelt es sich um eine begründete und endgültige Befristung der Genehmigung für den Kiesabbau in Grenis!

Also läuft der die Genehmigung zum Betrieb der AMA spätestens zum 31.12.2027 aus – unabhängig davon ob noch ein weiterer Kiesabbau in Grenis vom LRA RV genehmigt (Planfeststellung) wird. Die Begründung für diesen befristeten Betrieb der AMA ist aus den letzten beiden Sätzen in der Nr. IV.8 der imissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 4.6.2013 abzuleiten: „Ein weiterer Betrieb über die Zeit des (Anmerkung: genehmigten) Kiesabbaus hinaus ist vor allem aus bauplanerischer Sicht sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht akzektabel. Die immissionschutzrechtliche Genehmigung war somit unter Befristung zu stellen.“ Es waren ja ganz schwerwiegende Gründe (bauplanerische und natur-und landschaftschutzrechtliche), die im Jahr 2013 dafür gesprochen haben, dass die AMA nur zu einem befristeten Betrieb bis längstens 31.12.2027 genehmigt wurde.
 

Dies bedeutet, dass es derzeit völlig unsinnig ist, durch einen Neuaufschluss einer Kiesgrube in Vogt-Grund einen Kiesbedarf für eine AMA in Grenis abzudecken, da der Wortlaut der Genehmigung vom 4.6.2013 gar nicht zulässt, die AMA für eine kurze Restlaufzeit mit Kies aus Grund zu versorgen, da die Genehmigung der AMA eh spätestens im Jahr 2027 ausläuft. Dieser nicht aus der Grube Grenis abgedeckte Kiesbedarf der AMA kann interimsweise aus anderen Gruben, z.B. der von Bürgermeister Müller am 20.7.2020 in Vogt angebotenen Grube Wolfegg-Molpertshaus, geliefert werden.

 


Unkorrekte Informationspolitik des Landratsamts Ravensburg zum Thema „LSG Altdorfer Wald gegenüber Bürgern und Gemeinderäten“ !!

Basierend auf dem Informationspapier des LRA RV vom 13.05.2020 gab es in 4 Anliegergemeinden negative Beschlussvorlagen gegenüber einem Landschaftsschutzgebiet AW.
Alle Behauptungen und „möglichen Gefahren“ dieser Beschlussvorlagen verweisen auf Rücksprachen mit dem LRA bzw. werden als Quelle das LRA RV aufgeführt.
Der Sachvortrag bzw. die negative Beschlussvorlage war in 4 Gemeinden nahezu identisch. In Schlier wurde ausdrücklich auf die telefonische Rücksprache mit der Dezernentin hingewiesen.
In den Gemeinderatssitzungen von Schlier, Vogt, und Waldburg wurden diese Aussagen von der anwesenden  Dezernentin des LRA auch im mündlichen Vortrag behauptet.

Diese Aussagen sind unserer Meinung nach höchst  zweifelhaft, wenn nicht sogar falsch. Wir haben eine Liste von Aussagen zusammengestellt und dazu unsere Meinung gestellt:

Hier gehts zur Aussagenliste des LRA Ravensburg !

 


2.7.2020 Übergabe des Petitionsantrags "Hilf mit, den Altdorfer Wald zu schützen" beim Landratsamt Ravensburg 

Am 2.7. haben wir die Petition samt Unterschriftenliste und dem Antrag auf Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (mit Kiesausschluss!) dann dem Landkreis Ravensburg, in Vertretung Herrn Sievers übergeben (https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-ravensburg/ravensburg_artikel,-altdorfer-wald-wird-thema-im-kreistag-_arid,11241542.html). Dabei haben wir unsere Standpunkte nochmals offengelegt. Wir haben allerdings dem Landratsamt nur eine Liste mit den  Wohnorten der Unterzeichner ohne Namensnennung übergeben.
Aus der direkten Stellungnahme des Landrats zu unserer Petitionsübergabe war nichts konkretes zu erkennen, sondern nur allgemeine Aussagen über Grünzüge, Landschaftsschutz- und Biosphärengebiete. Er hielt uns sogar entgegen: Kiesabbau überall, nur nicht vor der eigenen Haustüre ! Noch hat Herr Sievers (noch) nicht begriffen, worum es uns mit der Petition wirklich geht.   

 


 

Endergebnis unserer Petition "Hilf mit, den Altdorfer Wald zu schützen"

Bis zum  Ende der Petitionfrist am 30.6.2020 haben  insgesamt 13.102 Personen unsere Petition unterzeichnet. Dieses Ergebnis unter erschwerten Corona-Bedingungen hat unsere Erwartungen  weit übertroffen. Der Wert dieser enorm hohen Unterschriftenanzahl,  allein 10.528 stammen aus dem Kreis Ravensburg, ist  hoch einzuschätzen. 
Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern ganz herzlich. Ihr unglaubliches Vertrauen in unseren Antrag, den Altdorfer Wald unter Landschaftsschutz zu stellen, gibt uns neue Zuversicht und den Mut, dem Auftrag der Unterzeichner in den nächsten Monaten intensiv nachzukommen.

Am 2.7.2020 haben wir diesen Antrag auf Landschaftsschutzgebiet an Herrn Landrat Sievers übergeben.
Wie halten Sie auf dem Laufenden über den Fortgang.
Schauen Sie hierzu bitte auch unter den Blog-Einträgen !

 


Neues Video unterstreicht die Notwendigkeit der Unterschutzstellung des Altdorfer Waldes

Ein neues Videodes Vereins Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. zeigt zum einen die Notwendigkeit der Unterschutzstellung des Altdorfer Waldes und deckt zum anderen zweifelhafte Aussagen des Regionalverbands RVBO auf.

Hier der Link zum Video: youtu.be/Mmp8FEuKCsc 


Flächenverbrauch durch Kiesabbau im Altdorfer Wald steigt sehr stark an !

Der Flächenverbrauch durch Kiesabbau soll in den nächsten Jahren bedingt durch den Umsatzhunger einiger Kiesunternehmer und gedeckt durch die vorläufigen Planungen des RVBO  erheblich zunehmen. Bald könnten diese riesigen Kiesabbaulöcher (bis zu 100 m tief) im Kerngebiet des Altdorfer Waldes eine Fläche von ca. 100 Hektar einnehmen.
Einige Kiesabbauunternehmer verdienen sich hier eine goldene Nase durch den Kiesexport ins nahe Vorarlberg und in die Schweiz.

Um diese Geldgier zu befriedigen, müssen wir unsere heimische Landschaft und den Wald opfern. 

Muss dann die Bevölkerung den Schaden, welcher durch diese Abbaulöcher fürs Klima, Wasserversorgung und andere Umweltfaktoren (z.B. Strassenverkehr) bedeuten, einfach akzeptieren und womöglich die negative Folgen dieses Kiesabbaus aus Steuergeldern wieder tragen???


Umwälzung einer einmaligen Landschaft durch systematischen Raubbau an der Natur

Die bisher bekannten Veröffentlichungen „der Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben“ benutzen bei ihren Raumnutzungskarten Maßstäbe zwischen 1:25000 und 1:310000. Diese Maßstäbe „verniedlichen“ die bereits

vorhandenen und zusätzlich geplanten Eingriffe in den Lebensraum Altdorfer Wald. Bei einem Maßstab von 1:25000, wie er in den Planungsausschnitten verwendet wird, würde der Pariser Eifelturm noch eine Höhe von 1,3 cm abbilden (bei 330m Realhöhe). Ein üblicher Sportplatz mit der Größe von 95 x 65 m würde mit einer Fläche von

0,36 cm x 0,26 cm nur noch einen Punkt auf einer A4 Seite abbilden.

Um wirklichkeitsnahe und reelle Größenverhältnisse „greifbar“ darstellen zu können machen Darstellungen in Luftaufnahmen, aufgenommen durch Satelliten, für räumliche Einbindungen, oder Drohnen für Darstellungen vor Ort hier mehr Sinn.

Nicht unerheblich zur Verzerrung und somit zur Falschdarstellung führt die vom RVBO gewählte farbliche Ausblendung von bereits abgebauten Gebieten. Es ist für einen Lebensraum von erheblicher Bedeutung bereits getätigte Eingriffe auch abzubilden.

Die folgenden Darstellungen zeigen die aktuell vorhandenen Kiesgruben, die geplanten Neueröffnungen und Erweiterungen so wie die weiteren Sicherungsgebiete.

Übersicht vorhandener und geplanter Kiesgruben im Altdorfer Wald  
 


Schweizer Grundwasserbericht - Schutz des Grundwassers
Ökonomischer und ökologischer Unsinn von Kiesimporten

Einen ganz anderen Stellenwert hat der Schutz des Grundwassers in der Schweiz. Dies bringt der Bericht des Schweizer Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft zum Ausdruck. Hervorzuheben sind die Seiten 23 ff. -> Hier zum Schweizer Grundwasserbericht.


In einem weiterem Bericht des Schweizerischen Kiesfachverbands FSKB stellt diese den Kiesimport

in die Schweiz selbst in Frage. Ber Bericht spricht von einem "Ökonomischer und ökologischer Unsinn von Kiesimporten". -> Hier zum Bericht des FSKB.


SWR-Filmbeiträge in Landesrundschau und Nachrichten

Link: SWR-Beitrag vom 07.02.20: „Wald soll Landschaftsschutzgebiet werden.
Kiesabbau im Altdorfer Wald.“
 
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/Kiesabbau-im-Altdorfer-Wald,kiesabbau-im-altdorfer-wald-100.html

Link: SWR-Beitrag vom 15.11.19: „Naturschützer kämpfen gegen geplanten Kiesabbau im Altdorfer Wald.“ https://www.swrfernsehen.de/landesschau-bw/Naturschuetzer-kaempfen-gegen-geplanten-Kiesabbau-im-Altdorfer-Wald,av-o1173522-100.html


Muss Oberschwaben in 10 Jahren bis zu 90 % des Vorarlberger Kiesbedarfs  bedienen ?

Dieses erschreckende Ergebnis ergibt sich aus dem Gutachten der Firma GEOMAEHR GmbH, Büro für Technische Geologie
in St. Ulrichstraße 17 in A-6840 Götzis
Baurohstoffversorgung in Vorarlberg
Bedarfsstudie 2018 / Stand Januar 2019

 

Diese Studie wurde im Auftrag des Amts der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten - in  6900 Bregenz veröffentlicht.

 

Zum dem Gutachten geht es hier: Zum Gutachten
Hier ergibt sich dieser voraussichtliche Kiesimportbedarf Vorarlbergs aus den Seiten 18+ 19. Dies würde bedeuten, dass in 10 Jahren  annähernd 4 Mio. to. Kies dorthin zu exportieren wären. Der heutige Stand ist, dass wir mit oberschwäbischem Kies  ca. 1/3 des Kiesbedarfs Vorarlbergs abdecken. Dazu kommen noch die direkten Kieslieferungen in die benachbarte Schweiz !
 


Auch der Wasserzweckverband Haslach weist darauf hin, daß Wasserschutzgebiet Damoos Vogt vergrößert werden muß !

Neben dem Wasserverband Baienfurt-Baindt, die eine Ausweitung der Wasserschutzgebiete Weissenbronnen fordern, weist auch der Wasserzweckverband Haslach (Versorgungs-gebiet: https://www.haslach-wasser.de/versorgungsgebiet.html ) in seiner Stellungnahme vom 13.8.2018 darauf hin, daß das aktuelle Wasserschutzgebiet Vogt-Damoos "vermutlich viel zu klein" ausgelegt worden ist.

Die gesamte Stellungnahme kann hier eingesehen werden: Stellungnahme vom 13.8.2018


IHK-Gutachten 29.9.2017:
mit dem Thema:

"Wirtschaftliche Bedeutung des Rohstoffabbaus in der Region Bodensee-Oberschwaben und Betrachtung der Planungszeiträume"
Die IHK-Seite mit dem Gutachten ist zwischenzeitlich nicht mehr aufrufbar.
Die Kurzfassung der IHK-Kiesstudie sowie die ausführliche Langfassung können Sie bei der IHK Bodensee-Oberschwaben anfordern.

Das Originalgutachten liegt dem Verein vor. Wenn Sie Informationen dazu wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf per mail: info@altdorferwald@gmx.de 

Link zum Gutachten hier! 


Wir setzen uns für den Altdorfer Wald, Wasser- und Klimaschutz ein:



Gerlinde und Helmut für unser Ziel zu Fuss auf dem Weg nach Rom
(14. 8.  - 10.10.2019)
 



Auf dem zweiten Bild ist Helmut mit Apotheker Johannes Fragner-Unterpeitinger zu sehen. Johannes ist der Kopf des Widerstands der gemeinde Mals/Vintschgau  gegen Pestizidverwendung auf Feldern und im Obstanbau ( Hinweis: Der Malser Weg - https://www.der-malser-weg.com ).


Neufestlegung des neuen Regionalplans Bodensee-Oberschwaben
Nutzen Sie Ihre Bürgerrechte bei der Gestaltung der Zukunft unserer Region !!
Achtung:     
Anhörungsfrist läuft nur bis zum 25.10.2019 !!! Die Einwendungsfrist ist abgelaufen und die Bausteine können nicht mehr verwendet werden !
Zu den Mustereinwendungen der 2, Offenlegung - Frist bis 26.2.2021 - gehts hier!

Der neue Regionalplan ist am 20.7.2018 vom Regionalverband (=RVBO) im Entwurf beschlossen worden. Die Bevölkerung kann hierzu Anregungen und Einwendungen gegen diesen Entwurf vorbringen. Die Frist hierfür läuft bis 25. Oktober 2019. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf des RVBO vom 20.7.2018 Stellung zu nehmen und Einwendungen vorzunehmen. Der vollständige Entwurf des neuen Regionalplanes (ohne Energie und Rohstoffe) ist unter https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan  einzusehen oder wird als Download dort bereitgestellt. Alle relevanten Dokumente, einschließlich Textteil, Karten, Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen sind unter der Rubrik Planung / Fortschreibung Regionalplan abrufbar.

Wichtige Einwendungsargumente haben wir für Sie vorbereitet. Diese sind als Textentwurf (word) hier bereitgestellt. Diese können heruntergeladen und individuell angepasst werden.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern per Mail an Info.altdorferwald@gmx.de oder unter Tel. 0170 3862713 an uns wenden. Wir rufen Sie zurück.

Mustereinwendungen   - nur für 1. Offenlegung - geltennur bis 25.10.2019 !!! -
(Bitte zum Herunterladen mit Cursor  auf "Text1" usw  gehen und bestätigen -> Download startet  für Word)          

Text ... (Word):    Zu 3.2. regionaler Biotopverbund ......

Text ... (Word):   Zu 3.2.0 G: Wildkorridore ......

Text ... (Word):   Zu 3.3. Sicherung von Wasservorkommen  .....

Text ... (Word):   Zu 3.3.0 Gebiete zur Sicherung von Grundwasservorkommen ....      
Text ... (Word):   Zu 4.1. Regionale Infrastruktur: Verkehr     

Text ... (Word):   Zu 4. Regionale Infrastruktur, 4.1 Verkehr
Text ... (Word):   Zu  Grundsätze und Ziele

Text ... (Word):   Zu Grundsätze und Ziele

Text ... (Word):   Zu Regionale Freiraumstruktur, 3.1 Regionale Grünzüge  ....

Text ... (Word):  Zu Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen zu PS 3.3.0

Text ... (Word):  Zu Pkt. 1 Grundsätze und Ziele für die Region

Text ... (Word):  Zur „Nachhaltigkeit“ des Entwurfs Regionalplan

Weitere Mustertexte werden bei Bedarf eingestellt.

 

Weisen Sie bitte Ihre Freunde und Bekannte auf die Frist zur Stellungnahme hin und werben Sie für eine Teilnahme, damit möglichst viele Einwendungen beim RVBO eingehen.

 

Bitte die von Ihnen ausgedruckten Schreiben mit Absender, Datum und Unterschrift ergänzen und bis allerspätestens 23.10. zur Post bringen

oder bis spätestens 25.10. an den RVBO 
per mail
(info@rvbo.de) oder per Fax (Fax-Nr.: 0751/3 63 54 54) schicken !!

 

Danke für ihre Unterstützung


 Kieslasterverkehr und seine Folgen für den "Heilklimatischen Kurort" Wolfegg

Ein interessantes Video (Joe Mancino, veröffentlicht 28.9.2018) zeigt den zunehmenden Kieslastverkehr in Wolfegg und macht kritische Anmerkungen dazu.

 


So sieht Kiesgrubenabbau im Altdorfer Wald
aus  ......

Die Bilder sind Aufnahmen der Kiesgruben bei Oberankenreute.

 


Aktionen

Weitere Banner

Unser Vereinsmitglied Gertrud hat neue Banner besorgt. Das sind sie:


 

Teilnahme an der Schüler Demo "Fridays for Future" in Ravensburg am 24.5.2019

Auch wir beteiligten uns an den Klimademonstrationen der Schüler in Ravensburg und erklärten uns mit deren Ziel, das Klima zu schützen, solidarisch:

Unser Motto dabei ist:  "Wald macht Klima - Leben braucht Klima".

Bei der Abschlussveranstaltung auf dem Marienplatz spricht Bundestagsabgeordnete von
"Bündnis 90 / Die Grünen" Frau A. Brugger (Bild 2).

 

 

 

Quer durch Deutschland für den Altdorfer Wald

Unser Vereinsmitglied (Gertrud) ist quer durch Deutschland geradelt und hat immer wieder für unsere Ziele sich gezeigt.

 

 


Vorstellung des Gutachtens zu den Weissenbronner Quellen durch Geologe Dr. Schad am 6.5.2019 in Baienfurt

In der Vorstellung des Wassergutachtens, das die Gemeinde Baienfurt  in Auftrag gegeben hatte, kam Bürgermeister Binder  In einer eindrucksvollen Einleitungsansprache zu der Kernaussage: 

 Weißenbronnen ist mehr wert als alles Geld und Kies auf dieser Welt.

Vertreter des Regionalverbandands und des Landratsamts hatten die Einladung zu diesem Abend aus teilweise nicht nachvollziehbaren Gründen abgesagt.
 

Dr. Schad erläutert im ersten Teil seines Gutachtens die Geologie und die Entstehung des Waldburger Rückens und der Quellen durch den Würmgletscher vor rund 20.000 Jahren. Der Waldburger Rücken ist durch die  Endmoräne dieses Gletschers geschaffen worden.  Die im Rahmen der Gutachtenerstellung vorgenommenen Bohrungen ergeben eine unterschiedliche Sedimentabfolge. Dies bedeutet , dass hier wenig  glazio-fluviale Schmelzwasserkiese im Vergleich  zum Bereich der Schotterebene einer Moräne (z.B. wie bei Mennisweiler, Leutkircher Haide) vorkommen, sondern überwiegend glaziale Sedimente (Moränenmaterial) zu finden ist.


Im zweiten Teil der Vorstellung  geht Dr. Schad auf die Ergebnisse der Hydrogeologischen Untersuchungen ein und bestätigt, dass die gesamten Quellen (über 40 an der Zahl) im Bereich der Wolfegger Aach  bis zum Schwarzenbach  insgesamt bis 250 liter/Sek., im relevanten Schutzgebiet bis zu 165 Liter/sek. ( im Mittel 150 liter/sec.) Wasser schütten. Diese hohe, konstante Wasserschüttung  der Quellen lässt auf einen räumlich ausgedehnten und zusammenhängenden Grundwasserleiter schließen. Der zeitliche Verlauf der Grundwasserstände bei den vorgenommenen Messungen bestätigt nach Meinung des Gutachters diese Erkenntnis eines weitflächigen Grundwasserleiters.

Nach ausführlicher Darstellung der Berechnungsgrundlagen kommt Dr. Schad dann zu einem Einzugsgebietsgröße der Weißenbronner Quellen für die Wasserschutzzonen I – III  von 7,8 km².

Somit reicht die Grenze der Schutzzone III im Süden bis zur  Schutzzone der Vogter Quellen.  Das geplante Kiesabbaugebiet liegt somit mitten in dieser Schutzzone III.

 

Als Fazit seiner Untersuchungen stellt  Dr. Schad fest, dass

  • Der Naturraum Altdorfer Wald aufgrund seiner geologischen Entstehung  und seiner dadurch bedingten Eigenheiten einzigartig in Süddeutschland ist.
  • die im Rahmen der Untersuchungen durchgeführten Bohrungen keine Hinweise auf abbauwürdige Kies- und Sandvorkommen ergaben.
  • die Quellen aufgrund der Größe des Einzugsgebietes, der Heterogenität des Untergrundes eine beachtliche Schüttungskonstanz zeigen.
  • auf die hervorragende Qualität des Trinkwassers hinzuweisen ist.
  • das Grundwasserdargebot für die Trinkwasserversorgung in der Region mittleres Schussental - weit über die bestehende Versorgung von Baindt und Baienfurt hinaus - möglich erscheint.
  • auf die Ausweisung des vorgesehenen Vorranggebietes Abbau Nr. 436-180 Vogt-Grund zugunsten eines Vorranggebietes für den Grundwasserschutz verzichtet wird.

 

Unsere Schlussfolgerungen aus diesen Ausführungen des Gutachters sind ergänzend:

  • Unter dem Altdorfer Wald zwischen Vogt und Weissenbronnen liegen ausgedehnte Grundwasserspeicher, die nicht durch einen  Kiesabbau inmitten diese Gebietes gefährdet werden dürfen.
  • Haben die Kiesabbauer, wenn schon keine besonderen Kiesvorkommen in diesem Gebiet lagern, andere Interessen an der Erschliessung der Kiesgruben, z.B. das rentable Geschäft der Wiederverfüllung der Gruben ?
  • Treibende Kraft ist die Forst Baden-Württemberg (Forst BW), der der Wald im geplanten Abbaugebiet (fast?)  ausschlieslich gehört. Forst BW verdient sowohl am Einschlag wie auch an den Kiespachteinnahmen.  Aber Forst BW als Staatsbetrieb müsste doch die Interessen der Bevölkerung vertreten ?

Interessante Links

baumbesetzung.ravensburg

https://www.instagram.com/baumbesetzung.ravensburg/?hl=de

 

unserLändle4Future

https://regionbodenseeoberschwaben.blogspot.com/

 

Bund Naturschutz Oberschwaben e.V.

www.bno-ev.de

 

BundesBürgerInitiative WaldSchutz

www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de

 

Bürgerinitiative Lebenswerter Haistergau

www.bi-haistergau.de

 

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

www.sdw.de

 

Bürgerinitiative Waldfreunde Königsdorf

www.waldfreunde-koenigsdorf.de

 

Freundeskreis Hambacher Forst

www.hambacherforst.org

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