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Teilregionalplan Energie vom RVBO in der Offenlegung
- Einwendungsfrist ist abgelaufen, diese Ausführungen dienen nur noch Ihrer Information -
Letzter Abgabetermin ist der 2.4.2024 bis 24Uhr (Osterdienstag)
Fristverlängerung über den 29.3.24 hinaus wegen der gesetzlichen Feiertagsregeleung !!
Teilregionalplan Energie Energie in der Offenlegung
Der Teilregionalplan Energie (Windkraft / Fotovoltaik) (folgend TRP) wurde am 8. Dezember 2023 vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (=RVBO) zur Offenlegung beschlossen. Er beinhaltet das bislang zurückgestellte Kapitel 4.2 Energie sowie Änderungen an anderen Plankapiteln.
Das Planwerk umfasst den Textteil mit Plansätzen und Begründung, die Raumnutzungskarte mit den Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik sowie den Umweltbericht (https://www.rvbo-energie.de/).
Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit zum Teilregionalplan Energie hat am 29. Januar 2024 begonnen und dauert noch bis 29. März 2024.
Dies bedeutet, dass die Bürger bis zum 29.3.2024 Einwendungen beim RVBO gegen diese Planung vorbringen können!
Wir bitten die besorgten Bürger, dass sie von Ihrem Einwendungsrecht bis zum 29.3.2024 Gebrauch machen. Bitte formulieren Sie individuelle Einwendungen, Bedenken und Ängste zu diesen Vorhaben und legen Sie diese fristgemäß dem RVBO vor!
Der Unmut und das Unverständnis gegenüber dieser Planung ist in Teilen der Bevölkerung groß. Die Bürger sehen die unsinnige Zerstörung der oberschwäbischen Natur- und Kulturlandschaft mit allen negativen Folgen für Mensch, Natur und vor allem Klima durch den Bau der im Plan ausgewiesenen Windindustrie- und Fotovoltaikanlagen auf sich zukommen.
Ihre Stellungnahme bis 29.3.2024:
Sie müssen auch keine ellenlange Abhandlung zu allen Themen schreiben. Greifen Sie die Themen heraus, die Ihnen wichtig sind. Bürger haben beispielhaft Belastungen und Einschränkungen hinzunehmen,
wenn Sie Hunde- oder Pferdehalter sind und Ihre Erholung mit Ihren Tieren im Wald suchen, wenn Sie auf das hervorragende Wasser der Weissenbronner oder Damooser Quellen Wert legen,
wenn Sie die einzigartige Landschaft des Waldburger Rückens bewundern und hier gern wandern oder Sie im Wald Sport treiben (Eisschlag im Winter besteht),
wenn Sie gerne Milane und andere Tiere beobachten,
oder Ihnen auch nur die schützenswerten, unverbauten Wiesen, Felder und Wälder wichtig sind. wenn Sie als Landwirt im Außenbereich wegen der Windräder Sorge um Ihre Ackerböden (Trockenheit/Starkregen), Grundwasser, Ihren Viehbestand oder um Ihre Nachtruhe haben.
Wenn Sie in einem Verein sind, einem Sportverein, Naturschutzverein oder Heimatverein, machen Sie sich gemeinsam Gedanken, diskutieren Sie die Eingriffe durch Windindustriemaschinen in unserer lebendigen Natur. Diskutieren Sie auch in der Familie, fragen Sie Ihre Kinder, was ihnen wichtig ist.
Wir wollen hier nun eine weitere kleine Hilfestellung geben. Allerdings müssen wir uns in unseren Ausführungen satzungsgemäß auf den Altdorfer Wald und sein Umland beschränken. Diese können in weiten Bereichen sicher auch auf andere Windkraftplangebiete des Regionalplans übernommen werden.
Wie immer, wenn Entscheidungsträger ein politisches Ziel verwirklichen wollen, wird das Thema in den Planunterlagen äußerst komplex aufbereitet. Lassen Sie sich nicht entmutigen, lesen Sie den Umweltbericht sorgfältig durch und vergleichen Sie diesen mit den Angaben im Steckbrief des Vorranggebietes (VRG), für das sie Stellung nehmen wollen.
Überlegen Sie sich, ob sie zu den folgenden Themenbereichen Argumente für eine Beeinträchtigung durch die Ausweisung und die Bebauung mit Windindustrieanlagen aufbringen können:
Basisinformation hierzu:
Viele Argumente i.S. Windkraft und Fotovoltaik lassen sich finden in:
1. in dem Landschaftsgutachten des Büros Hage vom 20.12.2023 „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“ in Vollversion oder in zusammengefasster Form nachlesen.
2. in dem Gutachten der Fa. IMES (Geologe Herr Schad) zum Wasserschutzgebiet Weissenbronnen vom 30.9.201
Im einzelnen zu Einwendungs- und Kritikpunkten
- bei den meisten Einwendungspunkten kann weitere Information aufgerufen werden:
Wir verweisen für Argumente im Rahmen einer Einwendung auf folgende Webseite der Vereine
Das Landschaftsschutzgutachten „Waldburger Rücken“ liegt endlich vor
Das vom Kreistag/LRA auf unsere Initiative hin in Auftrag gegebene Gutachten zum Landschaftsschutzgebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“
ist nun mit Datum vom 20.12.2023 veröffentlicht worden.
- Sie können hier das umfangreiche Gutachten auf der Seite des LRA RV einsehen.
- Sie können hier Hintergründe und Ergebnisse des Gutachtens komprimiert nachlesen.
Wer steht hinter der Projektgesellschaft "Windpark Altdorfer Wald" ? (Stand 9.4.23)
28.3.2023
Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag im Gesetz festgelegt, Dieses Windenergie-an-Land-Gesetz wurde im Juli 2022 verabschiedet.
Was die Politik als weiteren Schritt in Richtung Energiewende feiert, ist eine Bedrohung für das Ökosystem Wald.
Greenpeace hat dieses Problemfeld in einem Grundsatzpapier Stellung genommen. Hier wird ausgeführt, daß Windenergieanlagen (WEA) in Wäldern immer auch einen Eingriff in schon stark geschwächte Ökosysteme bedeuten. Sie sollten daher möglichst naturverträglich geplant und gebaut werden.
Weitere Informationen zur Windkraft finden Sie hier: http://bremn.info/
Nach den jetzigen Planungen (> hier zum Soping-Papier) wird der Altdorfer Wald so aussehen:
Blick von Bergatreute aus
(Teil-) Antwort des Ministeriums für Landesentwicklung auf unsere Stellungnahme zum Entwurf Rohstoffkonzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“ vom 26.10.2021
Mit Schreiben vom 26.10.2021 hat das Ministerium für Landesentwicklung nach mehrmaliger Aufforderung unsererseits auf unsere Eingaben teilweise reagiert. Die Antwort des Ministeriums kann hier aufgerufen werden.
In dieser Stellungnahme bringt das Ministerium die üblichen nichtsaussagenden Formulierungsfloskeln. So schreibt das Ministerium z.B.: " ....., dass der Klimaschutz sowie der Schutz von Natur und Landschaft auch für die Landesregierung von hoher Bedeutung sind. Die Grundsätze des Raumordnungsgesetzes zum Klimaschutz werden unter Einbeziehung der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes des Landes durch die Planungen auf regionaler Ebene konkretisiert."
Dies Ausführungen zur Berücksichtigung der Klimaschutzgesetze sind mit den Aussagen von Herrn Franke (RVBO) mit den RVBO-Planungen gerade nicht in Einklang zu bringen. Ein Regionalplan, der nach u.M. den Klimaschutzgesetzen nicht entspricht, aber die nächsten 20 Jahre gelten soll, darf nicht von der Landesregierung genehmigt werden !
Hauptpunkt des Programms der Hauptversammlung waren die Neuwahlen des Vorstands. Nachdem unser erster und bisheriger 1. Vorstand Jens Erlecke nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung stand, wurde in Herrn Thorsten Ray einstimmig ein neuer Vorstand gewählt. Weiters wurden in den Vorstand gewählt Herr Siegdfried Hafner (Schriftführer) und Helmut Fimpel (Kassierer).
Der Verein bedankt sich bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Herrn Erlecke und Frau Leuthner.
Das Protokoll der Hauptversammlung kann für Mitglieder hier eingesehen werden.
Das Umweltministerium hat als Fortschreibung der Rohstoffstrategie des Landes das Konzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“ erarbeitet. Bürgerinnen und Bürger, interessierte Stellen und Behörden können sich über das Beteiligungsportal über das Konzept informieren und sich mit ihrer Meinung einbringen. Stellungnahmen und Kommentare können bis Mittwoch 5.5.2021um 17 Uhr auf dem Beteiligungsportal abgegeben werden.
Dieses Rohstoffkonzept ist wesentliche Grundlage für das Erstellen der Regionalpläne in den einzelnen Regionalverbänden.
Der Verein hat eine eigene Stellungnahme zum Rohstoffkonzept Baden-Württemberg abgegeben.
Mit dem vorliegenden Entwurf ist der Versuch einer nachhaltigen und zukunftsfähigen mineralischen Rohstoffpolitik nicht gelungen. Der Entwurf ist unserer Ansicht nach in wesentlichen Teilen neu zu überarbeiten. Dies ist vor allem auch die Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 viel zu langfristige Entscheidungen über Klimabeeinflussung werden hier zu Lasten der Jahre ab 2030 und der nachfolgenden Generation festgelegt. Das ist nicht verfassungskonform!
Das Umweltministerium muss dafür Sorge tragen, dass bis zu einer Überarbeitung des Entwurfs keine Regionalpläne – besonders Kapitel „Rohstoffe“ - verabschiedet werden. Diese dürfen nicht rechtskräftig werden, bevor der Nachweis der Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit und Verfassungsmäßigkeit dieser Regionalpläne angetreten und belegt ist. Dazu verweise ich vor allem auf den Regionalplan des RVBO, der im Juni dieses Jahres verabschiedet werden soll.
Die umfangreiche Stellungnahme des Vereins an das Umweltministerium zu diesem Rohstoffkonzept kann hier aufgerufen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit wegweisenden Urteil vom 24.03.2021 – veröffentlicht am 29.4.2021 - entschieden, dass das aktuelle deutsche Klimaschutzgesetz aus 2019 nicht allen verfassungsmäßigen Ansprüchen entspricht: Die derzeitigen Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. "Von diesen künftigen Emissionsminderungs-pflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind", heißt es in der Erklärung.
Der Beschluss kann wie folgt zusammengefasst werden: Der erste Senat des höchsten deutschen Gerichtes hat für verfassungswidrig erklärt, dass in eben diesem Klimaschutzgesetz 2019 nicht genauer festgelegt ist, wie man nach 2030 weitermachen will, um dann zwanzig Jahre später, also 2050, die Klimaneutralität erreicht zu haben.
Die praktischen Folgen des Ganzen, dass die Politik diese Schritte nun wird festlegen müssen, sind dabei weniger imposant als die Argumentation dahinter: Einer Generation dürfe nicht zugestanden werden, liest man darin, "unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde." Es bestehe die Notwendigkeit, "mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten." Klare Folgerung aus diesem Urteil ist, dass „Ein Weiter so“ in vielen Bereichen, aber u.a. auch beim Rohstoffverbrauch und –abbau nicht mehr möglich sein wird.
Im Rahmen der schon 2. Offenlegung des Regionalplans für die Region Bodensee-Oberschwaben sind wieder ca. 2.700 Einwendungen eingegangen. Diesen Regionalplan können Sie hier einsehen.
Die SchwäZ hat am 7.4.2021 über eine Stellungnahme des RVBO zu den Einwendungen berichtet. Hier zu einer Zusammenfassung des Berichts.
Der Regionaplan regelt die entscheidenden Faktoren der zukünftigen Entwicklung dieser Region für die nächsten 15 – 20 Jahre, wie z.B. Ausweis von Gebieten für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Rohstoffabbau und anderes. Er ist rechtsverbindlich.
Mit dem Regionalplan sollen bis zum Jahr 2035 weitere etwa 3.000 ha wertvolle Bodenfläche als Vorrang- und Sicherungsgebiete ausgewiesen und somit zum Verbrauch freigegeben werden:
1.000 ha Wohngebiete, 800 ha Gewerbefläche, 300 ha Infrastruktur und 930 ha für Kiesabbau - davon rund 60 ha im Altdorfer Wald!
Das ist ein klares „weiter so wie bisher“, welche alle wissenschaftliche Erkenntnisse der letzten Jahre die Fragen der künftigen Entwicklung hin zur Klimaneutralität ignoriert. Zudem werden die europäischen, deutschen und baden-württembergischen Beschlüsse und Vorgaben zur Klimaneutralität in diesem vorliegenden Regionalplan missachtet.
Denn dieser Plan eröffnet Oberschwaben keine Perspektiven für eine zukünftige Lebensqualität! Deshalb setzen sich zwischenzeitlich 40 Gruppierungen aus der Region in einem Aktionsbündnis für einen zukunftsfähigen Regionalplan ein.
In "Eine kritische Würdigung des Entwurfs für den Regionalplan Bodensee-Oberschwaben" vom Januar 2021 hat sich die Gruppe "Scientists for Future S4F Ravensburg" mit dem Regionalplan auseinandergesetzt. Die Wissenschaftler kommen zu dem Ergebnis: "Die Festlegungen im Regionalplanentwurf sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht dazu geeignet, die politischen Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Das verbleibende CO2e-Budget der Region, das die Einhaltung des 1,5 °C-Ziels ermöglichen würde, wird vermutlich 2025 aufgebraucht sein. Das angenommene vom Regionalverband entwickelte Wachstumsszenario führt gegenüber dem Status quo sogar noch zu einem zusätzlichen Ausstoß von ca. 3 Mio t CO2e bis 2050. Der Planentwurf erfüllt weder die selbst gesteckten Klimaschutzziele der Region noch die internationalen Verpflichtungen Deutschlands zur Reduktion der Treibhausgas- Emissionen." -> zum ausführlichen Gutachten der "Scientists for Future S4F Ravensburg" !
Die Auswertung unseres Fragebogens an die Landtagskandidaten stellen wir nun vor. Fragen hatten wir zu den Themen Altdorfer Wald und Regionalplan 2021 zusammengestellt. Sie konnten nur mit ja oder nein antworten.
Bitte schauen Sie die Fragebögen kritisch an ! Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Politiker an die Antworten auch nach den Wahlen erinnern können !
Antworten der Kandidaten aus Wahlkreis 68 - Wangen
Antworten der Kandidaten aus Wahlkreis 69 - Ravensburg
Wie das Gemeindeblatt Baienfurt vom 19.2.2021 zutreffend ausführt (Hier zu der Seite) sind im Regionalplan keine Hinweise und Erläuterungen über Abbautiefen und Ergiebigkeit von Kiesvorkommen für die einzelnen Abbaugebiete ersichtlich. Die für den Bedarf notwendigen Flächenangaben sind deshalb nicht nachvollziehbar. Dies ist ein erheblicher Mangel am Plan!
Wir haben der Flächenvorgaben eine überschlägige Berechnung der Kiesabbaumengen der nächsten beiden Perioden des Regionalplans (2 x 15 – 20 Jahre) gemacht. Die Annahmen, die wir dabei mangels fehlender Angaben im Plan verwendet haben sind aus der Flächenberechnung Kies lt. Regionalplan 2021 ersichtlich (Hier geht’s zur Berechnung).
Ergebnis der Berechnung ist u.a.
In letzter Zeit ist von Behördenstellen (von Stuttgart bis hin zum RVBO) zu hören, dass nach der Kiesausbeutung die wiederverfüllten Kiesgruben hochwertige Biotope darstellen, lt. RVBO u.a. eine hochwertigere Fläche als vor dem Kiesabbau !
Durch den Kiesabbau werden nach Behördenangaben also neue Wunderbiotope geschaffen, beim Auffüllen der Gruben sollen mit allerhand Auffüllmaterialien – u.a. auch aus Vorarlberg – die ursprünglichen Geländeformationen wieder hergestellt werden. Das erinnert an eine neue Schöpfungsgeschichte aus der Bibel – in Wirklichkeit ist das Wiederverfüllen noch das größere Geschäftsmodell als der Abbau der Kiese.
Hier gehts zur schriftlichen Begründung der Petitionsentscheidung !
Der Petition selber konnte der Petitionsausschuss – wohlgemerkt der Ausschuss steht unter Leitung von Landtagsabgeordneten Frau Krebs aus Wangen ! – mit sehr seltsamen und teilweise vom Wirt.-Ministerium oder RVBO übernommenen Argumenten nicht abgeholfen werden. Der Ausschuss will dabei dem RVBO nicht weh tun und verweist auf das aktuelle Offenlegungsverfahren zum Regionalplan bis 26.2.2021. In Stuttgart halten sich alle Stellen sehr bedeckt und verweisen auf die örtliche Zuständigkeiten in der Regionalplanung !
Frau Krebs beantragte immerhin – und das ist Teilerfolg zu werten -, die Petition der Regierung als Material zu überweisen mit der Vorgabe, die offenen Prüfpunkte nochmals ordentlich im laufenden Verfahren zu prüfen und auch im Rahmen der noch anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung auf Bedürfnisse vor Ort einzugehen.
Erhebt bis zum 26.2.2021 (Freitag kommender Woche) möglichst viele Einwendungen gegen den Regionalplan - Lasst es nicht zu, daß der Regionalplan in dieser Fassung verabschiedet wird !
Hier gehts zu den Mustereinwendungen und weiteren Informationen!
Die neue Beschlussvorlage (Link zur Beschlussvorlage in Kapitel 1 auf Seite 1-2 unter Pkt G3 und G4) für die RVBO-Versammlung am 23.10.2020 sieht vor, dass die Planungsvorgaben die Aspekte Natur- und Traditionsqualitäten, Ökologie, an ein ausgewogenes Verhältnis von Okonomie, Ökologie und Sozialem und den Bereich regenerative Energien in Ihrer Strenge reduziert werden !
Die bisherigen Muss-Vorschriften solle durch Soll-Vorschriften entschärft werden.
Dies bedeutet im Klartext, der RVBO kann noch mehr in seiner Selbstherrlichkeit Planungen abschliessen, die diesen strenferen Kriterien nicht mehr gerecht werden.
Ohnehin fehlen in diesen Vorgaben bisher die Begriffe Klimaveränderung und deren Folgen !
In der Schwäbischen Zeitung (= Schwäz) vom 15.8.2020 hat Herr Landrat Sievers in einem Interview zur Kiesabbauproblematik in Vogt-Grund auch zur Kiesabbaugenehmigung in Amtzell-Grenis Stellung bezogen.
Zu den Aussagen von Herrn Sievers sind Klarstellungen unsererseits zu machen:
Da in der Grube Grenis die Kiesausbeutung sich in den nächsten Jahren dem Ende zuneigt,kann die dort betriebene Asphaltmischanlage (=AMA) der Fa. STRABAG nur durch Zufuhr des hierfür notwendigem Kiesmaterial aufrecht erhalten werden.
Dieser Zufuhr von Kies soll künftig im Rahmen des sogenannten Satellitenkonzepts aus der neu zu erschliessenden Kiesgrube - so die RVBO-Planungen- in Vogt Grund erfolgen.
In der SchwäZ vom 15.8.2020 äußert der Landrat seine Meinung auch zur Genehmigungsfähigkeit dieser Asphaltmischanlage in Grenis, zu Kieszulieferungen von auswärtigen Gruben an die AMA.
Er sieht es als unproblematisch an, dass Kieszulieferungen von auswärtigen Kiesgruben bis zu 50 % des Kiesbedarfs der AMA noch nicht schädlich für die Genehmigung der AMA seien. Ein Weiterbetrieb der AMA über das Jahr 2025 hinaus scheint für ihn demnach kein größeres Problem dar zustellen.
Er stellt eine Befristung der Genehmigung der AMA als Formalbefristung dar. Er vergleicht das Genehmigungsverfahren der AMA mit dem einer Führerscheingenehmigung (!): Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Betreiber Anspruch auf Verlängerung der Genehmigung.
Unseres Erachtens ist diese Interpretation der Lage AMA nicht so einfach auszulegen. In der imissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfügung des Landratsamts Ravensburg (=LRA RV) vom 4.6.2013 (AZ: 422.364.411hö) - hier gehts zu der auszugsweisen Genehmigung - heisst unter Nr I.2. Nr. 8 (S. 1) wie folgt:
„Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und die naturschutzrechtliche Erlaubnis gelten längstens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Abschluss des genehmigten Kiesabbaus in der Kiesgrube „Grenis“, Gemarkungen Amtzell und Wangen.“
Weiter heisst es unter Zi. IV. (Begründung) unter Nr. 8 wie folgt dazu:
„Die Genehmigungsfähigkeit der Anlage ist jedoch nur so lange gegeben, wie in der Kiesgrube „Grenis“ auf Gemarkung Amtzell und Wangen, nach der jeweiligen Genehmigung bzw. Planfeststellung Kies abgebaut wird. Kiesabbau und Asphaltmischwerk stehen in einem räumlich und betriebstechnischen Zusammenhang. Nach Abschluss des genehmigten Kiesabbaus entfällt somit die Genehmigungsfähigkeit der Anlage, da der Standort als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Ein weiterer Betrieb über die Zeit des Kiesabbaus hinaus ist vor allem aus bauplanungsrechtlicher Sicht sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht akzeptabel. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung war damit unter Befristung zu erteilen.“
In der Planfeststellung des LRA RV vom 8.6.2011 (AZ: 422-364.411hö) wird auf Antrag der Kiesgesellschaft Karsee GmbH & Co. KG unter Zi. 2 folgendes festgestellt:
„Mit dem Abbau von Kies und Sand und der Rekultivierung ist sofort zu beginnen und bis zum 31.12.2025 zu beenden“
Aus diesen Ausführungen ist zu folgern, dass
Also läuft der die Genehmigung zum Betrieb der AMA spätestens zum 31.12.2027 aus – unabhängig davon ob noch ein weiterer Kiesabbau in Grenis vom LRA RV genehmigt (Planfeststellung) wird. Die Begründung für diesen befristeten Betrieb der AMA ist aus den letzten beiden Sätzen in der Nr. IV.8 der imissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 4.6.2013 abzuleiten: „Ein weiterer Betrieb über die Zeit des (Anmerkung: genehmigten) Kiesabbaus hinaus ist vor allem aus bauplanerischer Sicht sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht akzektabel. Die immissionschutzrechtliche Genehmigung war somit unter Befristung zu stellen.“ Es waren ja ganz schwerwiegende Gründe (bauplanerische und natur-und landschaftschutzrechtliche), die im Jahr 2013 dafür gesprochen haben, dass die AMA nur zu einem befristeten Betrieb bis längstens 31.12.2027 genehmigt wurde.
Dies bedeutet, dass es derzeit völlig unsinnig ist, durch einen Neuaufschluss einer Kiesgrube in Vogt-Grund einen Kiesbedarf für eine AMA in Grenis abzudecken, da der Wortlaut der Genehmigung vom 4.6.2013 gar nicht zulässt, die AMA für eine kurze Restlaufzeit mit Kies aus Grund zu versorgen, da die Genehmigung der AMA eh spätestens im Jahr 2027 ausläuft. Dieser nicht aus der Grube Grenis abgedeckte Kiesbedarf der AMA kann interimsweise aus anderen Gruben, z.B. der von Bürgermeister Müller am 20.7.2020 in Vogt angebotenen Grube Wolfegg-Molpertshaus, geliefert werden.
Basierend auf dem Informationspapier des LRA RV vom 13.05.2020 gab es in 4 Anliegergemeinden negative Beschlussvorlagen gegenüber einem Landschaftsschutzgebiet AW.
Alle Behauptungen und „möglichen Gefahren“ dieser Beschlussvorlagen verweisen auf Rücksprachen mit dem LRA bzw. werden als Quelle das LRA RV aufgeführt.
Der Sachvortrag bzw. die negative Beschlussvorlage war in 4 Gemeinden nahezu identisch. In Schlier wurde ausdrücklich auf die telefonische Rücksprache mit der Dezernentin hingewiesen.
In den Gemeinderatssitzungen von Schlier, Vogt, und Waldburg wurden diese Aussagen von der anwesenden Dezernentin des LRA auch im mündlichen Vortrag behauptet.
Diese Aussagen sind unserer Meinung nach höchst zweifelhaft, wenn nicht sogar falsch. Wir haben eine Liste von Aussagen zusammengestellt und dazu unsere Meinung gestellt:
Hier gehts zur Aussagenliste des LRA Ravensburg !
Am 2.7. haben wir die Petition samt Unterschriftenliste und dem Antrag auf Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (mit Kiesausschluss!) dann dem Landkreis Ravensburg, in Vertretung Herrn Sievers übergeben (https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-ravensburg/ravensburg_artikel,-altdorfer-wald-wird-thema-im-kreistag-_arid,11241542.html). Dabei haben wir unsere Standpunkte nochmals offengelegt. Wir haben allerdings dem Landratsamt nur eine Liste mit den Wohnorten der Unterzeichner ohne Namensnennung übergeben.
Aus der direkten Stellungnahme des Landrats zu unserer Petitionsübergabe war nichts konkretes zu erkennen, sondern nur allgemeine Aussagen über Grünzüge, Landschaftsschutz- und Biosphärengebiete. Er hielt uns sogar entgegen: Kiesabbau überall, nur nicht vor der eigenen Haustüre ! Noch hat Herr Sievers (noch) nicht begriffen, worum es uns mit der Petition wirklich geht.
Bis zum Ende der Petitionfrist am 30.6.2020 haben insgesamt 13.102 Personen unsere Petition unterzeichnet. Dieses Ergebnis unter erschwerten Corona-Bedingungen hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Der Wert dieser enorm hohen Unterschriftenanzahl, allein 10.528 stammen aus dem Kreis Ravensburg, ist hoch einzuschätzen.
Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern ganz herzlich. Ihr unglaubliches Vertrauen in unseren Antrag, den Altdorfer Wald unter Landschaftsschutz zu stellen, gibt uns neue Zuversicht und den Mut, dem Auftrag der Unterzeichner in den nächsten Monaten intensiv nachzukommen.
Am 2.7.2020 haben wir diesen Antrag auf Landschaftsschutzgebiet an Herrn Landrat Sievers übergeben.
Wie halten Sie auf dem Laufenden über den Fortgang.
Schauen Sie hierzu bitte auch unter den Blog-Einträgen !
Ein neues Videodes Vereins Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. zeigt zum einen die Notwendigkeit der Unterschutzstellung des Altdorfer Waldes und deckt zum anderen zweifelhafte Aussagen des Regionalverbands RVBO auf.
Hier der Link zum Video: youtu.be/Mmp8FEuKCsc
Der Flächenverbrauch durch Kiesabbau soll in den nächsten Jahren bedingt durch den Umsatzhunger einiger Kiesunternehmer und gedeckt durch die vorläufigen Planungen des RVBO erheblich zunehmen. Bald könnten diese riesigen Kiesabbaulöcher (bis zu 100 m tief) im Kerngebiet des Altdorfer Waldes eine Fläche von ca. 100 Hektar einnehmen.
Einige Kiesabbauunternehmer verdienen sich hier eine goldene Nase durch den Kiesexport ins nahe Vorarlberg und in die Schweiz.
Um diese Geldgier zu befriedigen, müssen wir unsere heimische Landschaft und den Wald opfern.
Muss dann die Bevölkerung den Schaden, welcher durch diese Abbaulöcher fürs Klima, Wasserversorgung und andere Umweltfaktoren (z.B. Strassenverkehr) bedeuten, einfach akzeptieren und womöglich die negative Folgen dieses Kiesabbaus aus Steuergeldern wieder tragen???
Die bisher bekannten Veröffentlichungen „der Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben“ benutzen bei ihren Raumnutzungskarten Maßstäbe zwischen 1:25000 und 1:310000. Diese Maßstäbe „verniedlichen“ die bereits
vorhandenen und zusätzlich geplanten Eingriffe in den Lebensraum Altdorfer Wald. Bei einem Maßstab von 1:25000, wie er in den Planungsausschnitten verwendet wird, würde der Pariser Eifelturm noch eine Höhe von 1,3 cm abbilden (bei 330m Realhöhe). Ein üblicher Sportplatz mit der Größe von 95 x 65 m würde mit einer Fläche von
0,36 cm x 0,26 cm nur noch einen Punkt auf einer A4 Seite abbilden.
Um wirklichkeitsnahe und reelle Größenverhältnisse „greifbar“ darstellen zu können machen Darstellungen in Luftaufnahmen, aufgenommen durch Satelliten, für räumliche Einbindungen, oder Drohnen für Darstellungen vor Ort hier mehr Sinn.
Nicht unerheblich zur Verzerrung und somit zur Falschdarstellung führt die vom RVBO gewählte farbliche Ausblendung von bereits abgebauten Gebieten. Es ist für einen Lebensraum von erheblicher Bedeutung bereits getätigte Eingriffe auch abzubilden.
Die folgenden Darstellungen zeigen die aktuell vorhandenen Kiesgruben, die geplanten Neueröffnungen und Erweiterungen so wie die weiteren Sicherungsgebiete.
Einen ganz anderen Stellenwert hat der Schutz des Grundwassers in der Schweiz. Dies bringt der Bericht des Schweizer Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft zum Ausdruck. Hervorzuheben sind die Seiten 23 ff. -> Hier zum Schweizer Grundwasserbericht.
In einem weiterem Bericht des Schweizerischen Kiesfachverbands FSKB stellt diese den Kiesimport
in die Schweiz selbst in Frage. Ber Bericht spricht von einem "Ökonomischer und ökologischer Unsinn von Kiesimporten". -> Hier zum Bericht des FSKB.
Link: SWR-Beitrag vom 07.02.20: „Wald soll Landschaftsschutzgebiet werden.
Kiesabbau im Altdorfer Wald.“ https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/Kiesabbau-im-Altdorfer-Wald,kiesabbau-im-altdorfer-wald-100.html
Link: SWR-Beitrag vom 15.11.19: „Naturschützer kämpfen gegen geplanten Kiesabbau im Altdorfer Wald.“ https://www.swrfernsehen.de/landesschau-bw/Naturschuetzer-kaempfen-gegen-geplanten-Kiesabbau-im-Altdorfer-Wald,av-o1173522-100.html
Dieses erschreckende Ergebnis ergibt sich aus dem Gutachten der Firma GEOMAEHR GmbH, Büro für Technische Geologie
in St. Ulrichstraße 17 in A-6840 Götzis
Baurohstoffversorgung in Vorarlberg
Bedarfsstudie 2018 / Stand Januar 2019
Diese Studie wurde im Auftrag des Amts der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten - in 6900 Bregenz veröffentlicht.
Zum dem Gutachten geht es hier: Zum Gutachten
Hier ergibt sich dieser voraussichtliche Kiesimportbedarf Vorarlbergs aus den Seiten 18+ 19. Dies würde bedeuten, dass in 10 Jahren annähernd 4 Mio. to. Kies dorthin zu exportieren wären. Der heutige Stand ist, dass wir mit oberschwäbischem Kies ca. 1/3 des Kiesbedarfs Vorarlbergs abdecken. Dazu kommen noch die direkten Kieslieferungen in die benachbarte Schweiz !
Neben dem Wasserverband Baienfurt-Baindt, die eine Ausweitung der Wasserschutzgebiete Weissenbronnen fordern, weist auch der Wasserzweckverband Haslach (Versorgungs-gebiet: https://www.haslach-wasser.de/versorgungsgebiet.html ) in seiner Stellungnahme vom 13.8.2018 darauf hin, daß das aktuelle Wasserschutzgebiet Vogt-Damoos "vermutlich viel zu klein" ausgelegt worden ist.
Die gesamte Stellungnahme kann hier eingesehen werden: Stellungnahme vom 13.8.2018
IHK-Gutachten 29.9.2017:
mit dem Thema:
"Wirtschaftliche Bedeutung des Rohstoffabbaus in der Region Bodensee-Oberschwaben und Betrachtung der Planungszeiträume"
Die IHK-Seite mit dem Gutachten ist zwischenzeitlich nicht mehr aufrufbar.
Die Kurzfassung der IHK-Kiesstudie sowie die ausführliche Langfassung können Sie bei der IHK Bodensee-Oberschwaben anfordern.
Das Originalgutachten liegt dem Verein vor. Wenn Sie Informationen dazu wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf per mail: info@altdorferwald@gmx.de
Link zum Gutachten hier!
Gerlinde und Helmut für unser Ziel zu Fuss auf dem Weg nach Rom
(14. 8. - 10.10.2019)
Der neue Regionalplan ist am 20.7.2018 vom Regionalverband (=RVBO) im Entwurf beschlossen worden. Die Bevölkerung kann hierzu Anregungen und Einwendungen gegen diesen Entwurf vorbringen. Die Frist hierfür läuft bis 25. Oktober 2019. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf des RVBO vom 20.7.2018 Stellung zu nehmen und Einwendungen vorzunehmen. Der vollständige Entwurf des neuen Regionalplanes (ohne Energie und Rohstoffe) ist unter https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan einzusehen oder wird als Download dort bereitgestellt. Alle relevanten Dokumente, einschließlich Textteil, Karten, Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen sind unter der Rubrik Planung / Fortschreibung Regionalplan abrufbar.
Wichtige Einwendungsargumente haben wir für Sie vorbereitet. Diese sind als Textentwurf (word) hier bereitgestellt. Diese können heruntergeladen und individuell angepasst werden.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern per Mail an Info.altdorferwald@gmx.de oder unter Tel. 0170 3862713 an uns wenden. Wir rufen Sie zurück.
Mustereinwendungen - nur für 1. Offenlegung - geltennur bis 25.10.2019 !!! -
(Bitte zum Herunterladen mit Cursor auf "Text1" usw gehen und bestätigen -> Download startet für Word)
Text ... (Word): Zu 3.2. regionaler Biotopverbund ......
Text ... (Word): Zu 3.2.0 G: Wildkorridore ......
Text ... (Word): Zu 3.3. Sicherung von Wasservorkommen .....
Text ... (Word): Zu 3.3.0 Gebiete zur Sicherung von Grundwasservorkommen ....
Text ... (Word): Zu 4.1. Regionale Infr