Neue Planungsgrundsätze des RVBO !
Der RVBO mindert seine Anforderungen an Ökologie, Ökonomie, naturräumliche Qualität und kulturelle Tradition der Region
Die neue Beschlussvorlage (Link zur Beschlussvorlage in Kapitel 1 auf Seite 1-2 unter Pkt G3 und G4) für die RVBO-Versammlung am 23.10.2020 sieht vor, dass die Planungsvorgaben die Aspekte Natur- und Traditionsqualitäten, Ökologie, an ein ausgewogenes Verhältnis von Okonomie, Ökologie und Sozialem und den Bereich regenerative Energien in Ihrer Strenge reduziert werden !
Die bisherigen Muss-Vorschriften solle durch Soll-Vorschriften entschärft werden.
Dies bedeutet im Klartext, der RVBO kann noch mehr in seiner Selbstherrlichkeit Planungen abschliessen, die diesen strenferen Kriterien nicht mehr gerecht werden.
Ohnehin fehlen in diesen Vorgaben bisher die Begriffe Klimaveränderung und deren Folgen !