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R Der Altdorfer Wald - ein Naturjuwel ist in Gefahr

 

 


Hinweis auf unsere Veranstaltung am:
Donnerstag, 21.03.2024 findet um 19:00 Uhr im Paradies in Vogt
eine Informationsveranstaltung zum Thema
„Windwahn – Der Windwahn und seine klimatischen Konsequenzen“
statt.
Näheres zu Vortrag und Referenten Manfred Brugger ist abrufbar.

 


Teilregionalplan Energie vom RVBO in der Offenlegung
 

 Frist zur Stellungnahmen und Einwendungen endet am 29.3.2024
 

Teilregionalplan Energie Energie in der Offenlegung

Der Teilregionalplan Energie (Windkraft / Fotovoltaik) (folgend TRP) wurde am 8. Dezember 2023 vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (=RVBO) zur Offenlegung beschlossen. Er beinhaltet das bislang zurückgestellte Kapitel 4.2 Energie sowie Änderungen an anderen Plankapiteln.
Das Planwerk umfasst den Textteil mit Plansätzen und Begründung, die Raumnutzungskarte mit den Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik sowie den Umweltbericht (https://www.rvbo-energie.de/).

Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit zum Teilregionalplan Energie hat am 29. Januar 2024 begonnen und dauert noch bis 29. März 2024.  

Dies bedeutet, dass die Bürger bis zum 29.3.2024 Einwendungen beim RVBO gegen diese Planung vorbringen können!

Wir bitten die besorgten Bürger, dass sie von Ihrem Einwendungsrecht bis zum 29.3.2024 Gebrauch machen. Bitte formulieren Sie individuelle Einwendungen, Bedenken und Ängste zu diesen Vorhaben und legen Sie diese fristgemäß dem RVBO vor!

Der Unmut und das Unverständnis gegenüber dieser Planung ist in Teilen der Bevölkerung groß. Die Bürger sehen die unsinnige Zerstörung der oberschwäbischen Natur- und Kulturlandschaft mit allen negativen Folgen für Mensch, Natur und vor allem Klima durch den Bau der im Plan ausgewiesenen Windindustrie- und Fotovoltaikanlagen auf sich zukommen.

Ihre Stellungnahme bis 29.3.2024:
Sie müssen auch keine ellenlange Abhandlung zu allen Themen schreiben. Greifen Sie die Themen heraus, die Ihnen wichtig sind. Bürger haben beispielhaft Belastungen und Einschränkungen hinzunehmen,
wenn Sie Hunde- oder Pferdehalter sind und Ihre Erholung mit Ihren Tieren im Wald suchen, wenn Sie auf das hervorragende Wasser der Weissenbronner oder Damooser Quellen Wert legen,
wenn Sie die einzigartige Landschaft des Waldburger Rückens bewundern und hier gern wandern oder Sie im Wald Sport treiben (Eisschlag im Winter besteht),
wenn Sie gerne Milane und andere Tiere beobachten,
oder Ihnen auch nur die schützenswerten, unverbauten Wiesen, Felder und Wälder wichtig sind.  wenn Sie als Landwirt im Außenbereich wegen der Windräder Sorge um Ihre Ackerböden (Trockenheit/Starkregen), Grundwasser, Ihren Viehbestand oder um Ihre Nachtruhe haben.

Wenn Sie in einem Verein sind, einem Sportverein, Naturschutzverein oder Heimatverein, machen Sie sich gemeinsam Gedanken, diskutieren Sie die Eingriffe durch Windindustriemaschinen in unserer lebendigen Natur. Diskutieren Sie auch in der Familie, fragen Sie Ihre Kinder, was ihnen wichtig ist.
 

Wir wollen hier nun eine weitere kleine Hilfestellung geben. Allerdings müssen wir uns in unseren Ausführungen satzungsgemäß auf den Altdorfer Wald und sein Umland beschränken. Diese können in weiten Bereichen sicher auch auf andere Windkraftplangebiete des Regionalplans übernommen werden.

  1. An wen und wie sind die Einwendungen vor zu bringen:
    a) Schriftlich an den
    Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg
    Ein Musterschreiben haben wir hier zum Aufrufen bereitgestellt!
  2. b) per E-Mail an beteiligung@rvbo.de
  3. c) elektronisch über das Beteiligungsportal unter 
    https://beteiligung-regionalplan.de/Bodensee-Oberschwaben

    Die Planunterlagen können hier aufgerufen werden:
  4. Planunterlagen allgemein (RVBO Fassung)
    Den Teilregionalplan Energie ist in seinen geänderten Ausführungen in verkürzter Form hier abzurufen.
  5. Windkraftplanungen Altdorfer Wald
  6. Windkraftplanungen Wurzacher Becken

Wie immer, wenn Entscheidungsträger ein politisches Ziel verwirklichen wollen, wird das Thema in den Planunterlagen äußerst komplex aufbereitet. Lassen Sie sich nicht entmutigen, lesen Sie den Umweltbericht sorgfältig durch und vergleichen Sie diesen mit den Angaben im Steckbrief des Vorranggebietes (VRG), für das sie Stellung nehmen wollen.

Überlegen Sie sich, ob sie zu den folgenden Themenbereichen Argumente für eine Beeinträchtigung durch die Ausweisung und die Bebauung mit Windindustrieanlagen aufbringen können:
Basisinformation hierzu:
Viele Argumente i.S. Windkraft und Fotovoltaik lassen sich finden in:

1. in dem Landschaftsgutachten des Büros Hage vom 20.12.2023 „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“ in Vollversion oder in zusammengefasster Form nachlesen.

2.  in dem Gutachten der Fa. IMES (Geologe Herr Schad) zum Wasserschutzgebiet Weissenbronnen vom 30.9.201

 

Im einzelnen zu Einwendungs- und Kritikpunkten

- bei den meisten Einwendungspunkten kann weitere Information aufgerufen werden:

 

  1. Eingriffe in das Regionale Landschaftsbild und die Einmaligkeit der Geomorphologie des Waldburger Rückens (Zi. 3.1. -3.2.2. des Teilregionalplanes =TRP)
  2. Die natürlichen Waldfunktionen – und somit sein Beitrag zur Klimastabilisierung -  gehen verloren:
  1. Funktion des Waldbodens (TRP Pkt 3.2.2.), der Wasserkreislauf (TRP Pkt. 3.3.1.) 
  2. Co2-Speicherfähigkeit des Waldes / Waldbodens (TRP Pkt. 3.2.2.) 
  3. Naturschutz, Biodiversität, Generalwildwegeplan (TRP Pkt. 3.2.1)
    Lebensraum für Pflanzen und Tiere 
  1. Andere Frage- und Einwendungspunkte die Natur und Menschen betreffen (TRP Zi. 3.1.)
  1. Windenergie und Vögel 
  2. Eiswurf
  3. Windhöfigkeit 
  4. Rotorenabrieb 
  5. Schwefelhexafluorid (SF 6 Gas) 
  6. Fehlende Speicherkapazitäten und Stromtrassen 
  7. nachteilige Wirkung auf den Tourismus, Wanderwege 
  8.  Lärmbelästigung durch Nähe zur Wohnbebauung, Kumulation mit anderen Lärmquellen 
  9. Körperschalleintrag durch die Maschinenschwingungen (Infraschall und Vibration)
  10. Schattenschlag der Rotoren in angrenzende Wohngebiete 
  11. Hohe Belastung der Anwohner während der mehrjährigen Bauphase 
  12. Vorschriften Bundeswaldgesetz  
  13. Gewährleistung des vollen Rückbaus der Anlagen einschl. Fundament / Abfallbeseitigung

Wir verweisen für Argumente im Rahmen einer Einwendung auf folgende Webseite der Vereine

PRO Mensch & Natur Kißlegg

BREMN e.V, Vogt


Hintergründe zum und das Wichtigste aus dem Landschaftsschutzgutachten

„Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“ vom 20.12.2023

 

Gutachten des Büros HHP.Raumentwicklung, Rottenburg a.N. vom 20.12.2023 -
erstellt im Auftrag des LRA Ravensburg


Hintergrund:

Im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich genehmigten Regionalplan, der für den Altdorfer Wald neue Gebiete für den Kiesabbau in Vogt – Grund auf einer Fläche von ca. 11 ha und bei Oberankenreute von ca.16 ha als weitere Kiesabbaugebiete ausgewiesen hat, wurde im Jahr 2020 vom Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. eine Onlinepetition gestartet. In dieser wurde das Landratsamt Ravensburg aufgefordert, den Altdorfer Wald in seiner Gesamtfläche von ca. 9.000 ha als Landschaftsschutzgebiet nach § 26 Naturschutz-gesetz auszuweisen.

Diese Petition  - „Hilf mit, den Altdorfer Wald zu schützen!“ -
erreichte mit über 13 Tsd. Unterstützern das notwendige Quorum. Der Petitionsantrag wurde am 2.7.2020 Herrn Landrat Sievers übergeben. Sieben von acht Anliegergemeinden unterstützten diese Petition durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse.

In der Folge wurde vom Kreistag/Landratsamt ein entsprechendes Gutachten beim Büro HHP.Raumentwicklung, Rottenburg in Auftrag gegeben.

Dieses Gutachten zum Landschaftsschutzgebiet Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland ist nun mit Datum vom 20.12.2023 auf der Webseite des LRA Ravensburg veröffentlicht worden.

Das vollständige Gutachten kann auf der Seite des LRA eingesehen werden.
Das Wichtigste aus dem Gutachten können Sie hier in Kurzzform einsehen.     
 

Fazit:

Dieses Gutachten untermauert die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit des Altdorfer Waldes mit dem Waldburger Rücken und die Forderung nach einem Landschaftsschutzgebiet.

Das Gutachten geht sogar noch weiter und stellt auf Seite 113 des Gutachtens fest:

„Zudem ist zu prüfen, den Waldburger Rücken mit seinem geomorphologischen Formenschatz aus wissenschaftlichen, natur- geschichtlichen, kulturhistorischen und landeskundlichen Gründen, wegen seiner Seltenheit und Eigenart und auch hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit als Nationales Naturmonument nach § 24 BNatSchG zu schützen.“

 


 

 

Informationen zur Windkraft im Altdorfer Wald

Der Verein kritisiert die überbordenden Widkraftpläne der Landesregierung und der künftigen Windradbetreiber (zur Bild des künftigen Waldes). 

Das Proekt "Windpark Altdorfer Wald" wurde am 17.1.2023 auf dem Landratsamt Ravensburg u.a. den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden vorgestellt. Hier können Sie die Planungen der Windkraftbetreiber einsehen -> Scoping-Unterlagen vom 17.1.2023.

Zur Information der Bürger verteilen wir derzeit Flyer an die Bürger um den Altdorfer Wald, welche unsere Ablehnung der bisherigen Ausbaupläne und deren Änderung zum Ausdruck bringt.

Den Flyer können Sie hier aufrufen: Info I -Windkraft im Altdorfer Wald

Kommt tatsächlich diese Anzahl an Windrädern in den Altdorfer Wald, leidet der erheblichen Schaden. Deshalb muss dieser auf seinen gesamten Restflächen wesentlich stärker als bisher geschützt werden., z.B. als Landschaftsschutzgebiet ohne Kiesabbau und mit natürlicher Waldbewirtschaftung. Nur so kann er seine wichtigen Aufgaben für Wasser, Klima, Artenvielfalt und Erholung für uns Anwohner noch einigermassen erfüllen.

Einen regelmäßigen Informationsaustausch zu dem Thema "Windkraft im Altdorfer Wald" bietet unser Stammtisch, der jeweils am 2. Montag (Veranstaltungshinweise) eines Monats im Gasthaus Post in Wolfegg ab 19 Uhr stattfindet. Nächster Info-Termin ist wieder nach der Sommerpause.
 


 

 


 

 

 

 

 Weitere Informationen zum Demo-Aufruf für den 8.1. finden Sie unter Veranstaltungen.


 

Der am 25.6.2021 vom RVBO beschlossene Regionalplan darf so nicht vom Landesentwicklungsministerium genehmigt werden.
Hier ist dieser Plan zum Aufrufen.

 

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--- Online-Petition ----
Hilf  mit, den Altdorfer Wald zu schützen !

Die Frist zur Unterzeichnung der Petition ist zum 30.6.2020 abgelaufen.

Über 13.100 Personen, hiervon allein 10.528 aus dem Kreis Ravensburg, haben unsere Petition unterzeichnet !
Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern der Petition ganz herzlich für Ihr überwältigendes Vertrauen und
die Untersützung des Antrags beim Landratsamt Ravensburg !

Wenn Sie mehr Informationen zur Petition einsehen wollen, drücken Sie bitte nachfolgenden Button:
 

mehr Informationen ⇒

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Altdorfer Wald – was Sie schon immer wissen mussten

Lage

Der Altdorfer Wald liegt nordöstlich von Ravensburg. Er erstreckt sich  von Wolpertswende im Nordwesten,  Wolfegg im Osten, Vogt im Südosten, Waldburg und Schlier im Süden, Bodnegg im äußersten Süden sowie Weingarten, Baienfurt und Baindt im Westen.

Mit rund 10.000 ha Fläche ist er das größte zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens. Zu ihm gehören u.a. das Landschaftsschutzgebiet „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“, das Naturschutzgebiet am Felder See und die in der Natura 2000 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenen FFH-Gebiete des Altdorfer Waldes. 

Geographische Entwicklung

Landschaftlich geprägt wird der Altdorfer Wald durch geomorphologische Besonderheiten des Waldburger Rückens, der zum Ende der letzten Eiszeit (Würmeiszeit) entstand, als der abschmelzende Rheingletscher seinen mitgeführten Schutt in Form einer mächtigen Endmoräne zurückließ. Die Endmoräne wird an verschiedenen Stellen von der Schussen durchbrochen.  Im Bereich des Altdorfer Waldes entwickelt sie dabei mit einem Gefälle von 85 Höhenmetern auf 9 km Fließgewässerstrecke  Geschwindigkeit und Erosionskraft. So konnte sie sich, ebenso wie ihre Zuflüsse, im Lauf der Zeit immer tiefer in die eiszeitlichen Ablagerungen aus Moränenschutt und die darunter liegenden, leicht abtragbaren Molasseschichten einschneiden. So entstanden enge, wilde Täler, sogenannte Tobel, wie der »Schussentobel« oder der Tobel der Wolfegger Ach.

Erhebungen

Die höchsten Erhebungen des Altdorfer Waldes befinden sich in seinem Südteil (Oberer Tannenwald) zwischen Waldburg und Vogt. Seine höchste Stelle (776,6 m) liegt beim Waldburger Weiler Neuwaldburg und sein tiefster Punkt am Nordwestrand mit etwa 450 m im Schussental bei Mochenwangen, so dass er sich maximal rund 327 m über seine Umgebung erhebt.

Geschichte

Namensgebend für den Altdorfer Wald waren die welfische Grafschaft Altdorf oder die ehemalige Ortsbezeichnung Altdorf, wie die Stadt Weingarten bis 1865 hieß.

Der Altdorfer Wald kam um 1191 aus welfischem Besitz an die Staufer. Als diese Mitte des 13. Jahrhunderts ausstarben, kam er als Reichsbesitz an die Landvogtei Oberschwaben. Seither war er rechtlich dreigeteilt:
 

  • „gemeiner“ Wald als gemeinschaftliches Eigentum der Landvogtei, dem Haus Waldburg und der Stadt Ravensburg sowie weitere Forste, die denselben und anderen Besitzern einzeln gehörten.
  • „sonderbare“ Forste im Besitz der Stadt Ravensburg
  • weitere Forste hauptsächlich im Besitz des Hauses Waldburg und des Klosters Baindt

Die Rechte der Landvogtei und der Stadt Ravensburg gingen 1805/10 an Württemberg über. Von diesem wurde 1835 das Haus Waldburg mit einem 1570 Morgen großen Wald abgefunden.

Die heutigen Besitzverhältnisse des größten Waldgebiets Oberschwabens teilen sich auf in Staats- und Kommunalwald sowie in Privatwald, von dem das Fürstliche Haus Waldburg-Wolfegg den größten Anteil hat.

Quellen, Gewässer und Moore

Im Altdorfer Wald entspringen rund 250 Quellen – von den kleinen Quellen bis hin zu den wasserreichen Quellen im Weissenbronnen mit einer einer Schüttung von 150 l/sec. – und dies in reinster Trinkwasserqualität.

Zu den Fließgewässern im und am Altdorfer Wald gehören neben der Wolfegger Ach zahlreiche weitere Quellbäche der Schussen (Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss). Zu seinen vielzähligen Stillgewässern zählen Bunkhofer Weiher, Neuweiher und Langmoosweiher. 

Zu seinen Mooren gehören Erbisreuter Moor, Füremoos und Lochmoos. Östlich des Lochmoos liegt der Ursprungsbrunnen des Stillen Baches, eines von Benediktinermönchen im Mittelalter angelegten Kanalsystems.

Der Altdorfer Wald ist aber nicht nur von natürlichen Gewässern durchzogen. Das Kloster Weingarten hat  ab dem 12. Jh. den »Stillen Bach« angelegt, ein weitverzweigtes Kanalsystem mit einer heutigen Gesamtlänge von 11,5 km, welches zu den ältesten in Süddeutschland gehört. Es ist weitestgehend erhalten und denkmalgeschützt. Auf einer Fläche von rd. 25 km² sind hier zehn Kanäle und einige Weiher miteinander vernetzt.

Schutzgebiete

Neben dem Landschaftsschutzgebiet  "Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt" mit ca. 5.200 ha (LRA Ravensburg vom 1.12.1995), von dem etwa 1/5 im Bereich des Altdorfer Walds liegen, gehören die ca. 1.300 ha großen FFH-Gebieten ( FFH-Gebiet 8124-341 »Altdorfer Wald« ) zum Altdorfer Wald. Zu letzeren gehören neben sechs Naturschutzgebieten vor allem Waldflächen, u. a. die bewaldeten Talbereiche der Wolfegger Ach, der Schussen und einiger Zuflüsse. Dazu kommen noch Waldschutzgebiete, Biotopgebiete und Naturdenkmäler
Somit stellen nach derzeitigem Stand bereits  rund 40 % der Fläche des Altdorfer Walds Schutzgebiet dar. Werden noch Wasserschutzzonen (Hinweis Gutachten Fa. IMES vom 30.9.2019) als Schutzzone berücksichtigt, sollten rund 55 % des Altdorfer Waldes unter Schutz stehen.

Hinweis: Natura 2000-Gebiet »Altdorfer Wald« Regierungspräsidium Tübingen Flyer Stand Februar 2018

Hinweis auf die Schutzgebietskarte der LUBW, die Sie im Original und in jedem beliebigen Maßstab hier abrufen können: 
http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml .

Pflanzen- und Tierweltwelt

Die Pflanzen- und Tierwelt des Altdorfer Walds finden Sie unter „FAQ: Flora und Fauna“  ausführlich beschrieben.

Hier finden Sie weitere Informationen:

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Altdorfer Wald

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